(...) Wir würden uns bestenfalls das kurzfristige Wohlwollen von jenen Fanatikern erkaufen, die die Werte unserer Gesellschaft ohnehin als dekadent und schwach verachten. Viel dramatischer wären jedoch die Auswirkungen in Afghanistan selbst. Durch einen Rückzug würden wir alle Afghanen im Stich lassen, die sich keine Rückkehr in das Mittelalter und zu den Gewaltorgien der Taliban wünschen. (...)
(...) Bei der parlamentarischen Beratung haben sich alle Beteiligten um eine verhältnismäßige Ausgestaltung der Verbotsnorm bemüht, damit das Führungsverbot primär gewaltbereite Jugendliche und Heranwachsende in Ballungsgebieten trifft und nicht Handwerker, Wanderer und Hobbywinzer beeinträchtigt, die ein Messer als nützliches Werkzeug mit sich führen. Soweit in der Praxis Abgrenzungsfragen geklärt und weitere Fallgruppen für das berechtigte Führen bestimmter Messer gebildet werden sollten, ist dies für den Vollzug des Waffenrechts den zuständigen Ländern zu überlassen. Da bekanntlich nicht jeder Einzelfall geregelt werden kann und schon kleine Abweichungen des Sachverhaltes zu anderen rechtlichen Würdigungen führen können, wären detaillierte Vorgaben und Ausführungen aus hiesiger Sicht auch eher irreführend als hilfreich. (...)
(...) Von einem Verkauf über eine Internetauktion der Hamburger Staatsanwaltschaft soll künftig abgesehen werden, die Auktion wurde eingestellt. Die Länder entscheiden in eigener Verantwortung darüber, ob die eingezogenen Gegenstände, deren Erwerb oder Besitz legal sind, aus fiskalischen Gründen veräußert werden sollen, oder im Interesse der Generalprävention unbrauchbar gemacht werden sollen. (...)
(...) Eine Zensur oder Einschränkung der Informationsbeschaffung, wie Sie sie ansprechen gibt es nicht -- und soll nicht eingeführt werden. Wir möchten die Zugangsmöglichkeiten der Jugendlichen zu gefährdenden Videospielen erschweren. Ein vollkommenes Verbot ist zum einen wegen der von Ihnen genannten Einschränkungen Erwachsener, und zum anderen, da sie einen zusätzlichen Reiz darstellen könnten, nicht durchführbar und vor allem nicht anzustreben. (...)
(...) Ich habe nicht vor, ein Verbot dieser Medien oder gar des Internets anzustreben. Ein Verbot halte ich für nicht sinnvoll, da es zum einen keinen Beweis für einen Zusammenhang zwischen dem Spielen von Computerspielen und der Gewaltbereitschaft Jugendlicher gibt, und zum anderen ein Verbot einen zusätzlichen Reiz dieser Spiele schaffen könnte. Ein Verbot würde auch diejenigen Spiele treffen, die für Kinder und Jugendliche bestimmt und unbedenklich sind. (...)
Sehr geehrter Herr Schaible,

