(...) Ich möchte Sie auch gerade im Hinblick auf die Besserstellung von Unterhaltspflichtigen darauf hinweisen, dass das neue Unterhaltsrecht die bis dahin geltende Besserstellung der Erstfamilie beendet und alle Kinder bei der Bemessung des Unterhalts gleich gestellt hat. Im Mangelfall müssen sich daher alle Kinder eines Unterhaltspflichtigen das zur Verfügung stehende Geld teilen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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