(...) Die Regelung des Ehegattensplittings muss sich nicht nur an Artikel 3 unseres Grundgesetzes, dem Gleichheitsgrundsatz, sondern auch an Artikel 6 GG messen lassen. Dort heißt es: Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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