
(...) Diese gesundheitspolitische Perspektive kann zur Glaubwürdigkeit der staatlichen Drogenprävention beitragen. Es wird berechtigt die Frage gestellt, warum der Besitz von selbst hochprozentigem Alkohol, Tabak und bestimmten Medikamenten mit hohem Abhängigkeitspotential straffrei bleibt, während der Besitz anderer weicher Drogen selbst in kleinen Mengen zum Eigengebrauch strafbewehrt ist. Ich setze mich daher für eine Drogenpolitik ein, die das Selbstbestimmungsrecht der Menschen schützt und konsequent bei illegalen und legalen Drogen nach den gleichen glaubwürdigen Maßstäben handelt. (...)