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Antwort 20.12.2012 von Thiemo Röhler CDU

(...) Denn sie ist danach ausgerichtet, welche Projekte den größten gemeinsamen verkehrlichen Nutzen für alle norddeutschen Länder entsprechend ihrer Verkehrsbelastung haben. Gemäß dieser Priorität sind die Projekte dann für die Neufassung des Bundesverkehrswegeplans 2015-2030 anzumelden. (...)