(...) Hier ist jedoch nicht die Arbeitsagentur sondern Ihre Krankenkasse der richtige Ansprechpartner. Die Kosten für den Zahnersatz sollten Ihnen von Ihrer Krankenkasse - zumindest nach Vorlage Ihres ALG II Bescheids - zu 100% übernommen werden. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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