Thaddäus Kunzmann
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Frage von Jürgen M. •

Frage an Thaddäus Kunzmann von Jürgen M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Kunzmann,

wie Professor Hans Meyer auch für juristische Laien ganz plausibel in der »Süddeutschen Zeitung« behauptet, sind die Verträge des Landes zur Finanzierung von S21 verfassungswidrig. Meine Fragen dazu:
1. Werden Sie diese Thesen überprüfen lassen und Konsequenzen ziehen?
2. Sollen die Verträge ihrer Meinung nach trotz Nichtigkeit erfüllt werden.
3. Wie stehen Sie zur Schadenersatzpflicht der »Verfassungsbrecher«.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Michels, Sielmingen

Thaddäus Kunzmann
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Michels,

vielen Dank für Ihre Frage vom 15. August 2011. Ich möchte Sie in aller Kürze und Klarheit beantworten:

1. Ich gehe davon aus, dass seitens der Mitglieder der Landesregierung, die sich bisher als S21-Gegner positioniert haben, die Verfassungsmäßigkeit der bestehenden Verträge bereits geprüft wurde, sofern daran Zweifel bestehen sollten. Alles weitere ist für mich Spekulation, an der ich mich nicht beteilige.

2. Ich halte die bestehende Verträge für wirksam. Insofern stellt sich für mich die Frage nicht. Verträge sind einzuhalten, dies ist ein Rechtsgrundsatz.

3. Sollte die Landesregierung das Ausstiegsgesetz mit dem anschließenden Volksentscheid auf den Weg bringen, halte ich dies in der Tat für verfassungs-, mindestens jedoch für rechtswidrig. Prof. Kirchhof hat hierzu eine entsprechende Begründung erarbeitet. Ob sich daraus ein zivilrechtlicher Anspruch gegen einzelne Mitglieder der Landesregierung ergibt, kann ich persönlich nicht beurteilen, müsste dann aber bei Bedarf abgeprüft werden.

Mit freundlichen Grüßen

Thaddäus Kunzmann