Portrait von Tarek Al-Wazir
Tarek Al-Wazir
Bündnis 90/Die Grünen
0 %
/ 2 Fragen beantwortet
Frage von Tilman K. •

Frage an Tarek Al-Wazir von Tilman K. bezüglich Tourismus

Betr.: "2m-Regel" in §37 Abs.3 LWaldG BW ( http://www.radhaus-freiburg.de/tour/g_wald.htm )

Hallo,

vorab darf ich anmerken, daß ich mich nicht geographisch verirrt habe.

Vielmehr beruht meine Frage auf erfreulichen Erfahrungen in Sachen GRÜNE und hessischem Betretungsrecht respektive der seinerzeit umstrittenen "KFZ-Breiten-Regel" im Waldgesetzentwurf für das Radfahren auf Wegen im Walde. Meienr Erinnerung zufolge hatte sich auch Ihre Partei gegen diese Regelung ausgesprochen, die ja dann auch in konsensualer Gesprächsrunde dem Müll der der Geschichte übergeben wurde.

Meine Frage beruht jedoch auch und umsomehr auf unerfreulichen gesetzlichen Bestimmungen in Baden Württemberg (s.o.), wonach Radfahrer nur auf Wegen im Wald fahren dürfen, die breiter als 2m incl. sind.

Wie beurteilen Sie die Haltung Ihrer Parteifreunde in Baden Württemebrg, die, das von einem GRÜNEN geleitete Ministerium vorneweg, an der dortigen "2m-Regel" festhalten und sie vehement verteidigen, obwohl sie zuvor als Opposition die Regel durchaus in Frage zu stellen wußten?

Gibt es hierfür etwa Gründe, die in mir nicht zugänglichen Unterschieden von hesssichen Mittelgebiren (Taunus, Odenwald,....) und baden württembergischen Mittelgebirgen (Schwarzwald, Schwäbische Alb,....) liegen?

Argumente zur Sache finden Sie auch in einer laufenden Petition an den Landtag in Stuttgart ( http://www.2m-weg.ecosport.de )

Vielen Dank für Ihre - so denke ich - substantielle und in der Sache weiteführende Antwort.

Portrait von Tarek Al-Wazir
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Kluge,

vielen Dank für Ihre Fragen!

Die Diskussionen um das Waldbetretungsrecht im hessischen Waldgesetz gehören glücklicherweise der Vergangenheit an. Wir Grüne haben uns dafür eingesetzt, dass der Wald weiterhin frei betreten werden kann und haben auf Gespräche zwischen den verschiedenen Interessenvertretern hingewirkt.

Sicher wird es auch in der Zukunft regional immer wieder zu Nutzungs- und Interessenkonflikten kommen. Wir stehen dafür ein, dass diese vor Ort geregelt werden sollen und man für die jeweiligen Gegebenheiten einvernehmliche Lösungen findet. Dies ist mit den Instrumenten des Hessischen Waldgesetzes möglich.

Die Grünen Kolleginnen und Kollegen in Baden-Württemberg beziehen sich in ihrer Länderregelung auf die bestehende Rechtsklarheit, insbesondere was die Haftung nach Unfällen angeht. Sie erlaube nach Auskunft des zuständigen Ministeriums jedoch eine flexible Handhabung, da die Forstbehörden vor Ort in Abstimmung mit den Waldbesitzern Ausnahmen zulassen könnten.

Ich hoffe, Ihnen damit eine weiterführende Antwort gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Tarek Al-Wazir

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Tarek Al-Wazir
Tarek Al-Wazir
Bündnis 90/Die Grünen