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Sylvia Pantel
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Frage von Gabriele M. •

Welche Haltung haben Sie in Fragen der Flüchtlingspolitik?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Moser,

 

Ihre kurze Frage möchte ich umfangreich beantworten. Die Frage, welche Haltung wir in Fragen der Migration und der Flüchtlingspolitik haben, ist entscheidend für viele weitere Entwicklungen in Deutschland und Europa. Einerseits möchte ich darlegen, wie ich mich im Deutschen Bundestag für eine vernünftige Migrationspolitik und das Fachkräfteeinwanderungsgesetz eingesetzt habe, und andererseits habe ich Ihnen zusammengefasst, welche Haltung wir zur Flüchtlingspolitik in unserem CDU/CSU-Wahlprogramm verschriftlicht haben. Dort finden sich gute, ausgewogene Positionen für eine geordnete und humanitäre Migrationspolitik, die ich sehr unterstütze.

 

1) Illegale Migration verhindern: Einwanderung von Fachkräften fördern und steuern

Im Jahr 2018 wurde uns Bundestagsabgeordneten der UN-Migrationspakt vorgestellt, der nur positive Aspekte der Migration darstellte. Die Risiken der Migration waren vollständig ausgeblendet. Diesen Pakt konnte ich nicht akzeptieren. Wir kritischen CDU-Abgeordneten, die im Berliner Kreis organisiert sind, haben uns gründlich mit diesem Pakt auseinandergesetzt und dafür geworben, in einem eigenen Antrag zu klären, wie aus deutscher Sicht Migration aussehen muss. Die kritiklose Akzeptanz des UN-Migrationspaktes hätte deutlich mehr Migration in unsere sozialen Sicherungssysteme ausgelöst. Dies hätte bedeutet, dass alle Einwanderer, völlig unabhängig von ihrem Migrationsstatus, Anspruch auf umfangreiche staatliche Leistungen erhalten hätten. Statt das zu akzeptieren, haben wir einen eigenen Antrag formuliert, der im Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Diesen Antrag habe ich persönlich ins Englische übersetzen lassen und dem UN-Generalsekretär geschickt, damit in der Welt klar ist, wie der Deutsche Bundestag Migration bewertet.

 

In diesem Antrag stellen wir u.a. folgende Forderungen in den Mittelpunkt:

• Weiterhin sicherzustellen, dass die nationale Souveränität und das Recht Deutschlands, über seine Migrationspolitik selbst zu bestimmen  vollumfänglich erhalten bleiben,

• Weiterhin klar zwischen legaler und illegaler Migration zu unterscheiden und illegale Migration nach Deutschland und Europa mit nationalstaatlichen und europäischen Mitteln zu verhindern;

• Zeitnah mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz die Voraussetzungen für geordnete legale Zuwanderungsmöglichkeiten zu verbessern, um so dem Fachkräftemangel zu begegnen und Menschen Perspektiven auf dem deutschen Arbeitsmarkt und in unserer Gesellschaft zu geben;

• Auf internationaler Ebene mit Nachdruck die völkerrechtliche Verpflichtung zur Rückübernahme eigener Staatsangehöriger einzufordern; • Alle Staaten zu verpflichten, sich dafür einzusetzen, dass alle Migranten über Identitätsnachweise und Reisedokumente verfügen. Denn an keinem anderen Hindernis scheitert die Rückführung Ausreisepflichtiger so oft, wie an der mangelnden Kooperationsbereitschaft bei der Identitätsfeststellung;

• Gemeinsam mit den internationalen Partnern den Schutz der europäischen Außengrenzen voranzutreiben;

• Die gemeinsamen Anstrengungen bei der Bekämpfung von Schleusung und Menschenhandel zu verstärken;

• Sich weiterhin mit Nachdruck auf europäischer und internationaler Ebene dafür einzusetzen, dass die Lebensbedingungen in den Herkunftsländern und -regionen deutlich verbessert werden, damit Menschen eine Lebensperspektive in ihrer Heimat sehen und nicht durch negative Umstände zur Auswanderung gezwungen werden.

 

Im Jahr 2018 leistete der Bund rund 23 Milliarden Euro an asylbedingte Ausgaben (Stand: Oktober 2019). Nicht berücksichtigt sind dabei Kosten und Ausgaben, die alleine von den Bundesländern getragen werden, die für die Unterbringung, Versorgung und Integration von Asylsuchenden zuständig sind. Im Jahr 2019 hatte der Bund rund 22,9 Milliarden Euro an flüchtlingsbezogenen Ausgaben. Darin enthalten: Ausgaben für die Fluchtursachenbekämpfung (8,3 Mrd.€), die Aufnahme, Registrierung und Unterbringung von Asylsuchenden im Asylverfahren (1,1 Mrd.€), Integrationsleistungen (2,8 Mrd.€), Sozialtransferleistungen nach Asylverfahren (4,6 Mrd.€) und Zahlungen zur Entlastung der Bundesländer und Kommunen (6,0 Mrd.€).  Im Jahr 2020 ging die Summe auf 20,8 Milliarden Euro zurück, 2021 sind wir bei 18,7 Milliarden Euro und im nächsten Jahr wird der Bund noch 16 Milliarden Euro ausgeben.

Das zeigt, dass unser Migrationspakt wirkt und wir auf Niveau unseren Anteil zur Lösung der Flüchtlingskrise beigetragen haben.

Deutschland braucht qualifizierte Fachkräfte. Deshalb haben wir ein Regelwerk für eine gesteuerte Zuwanderung in den deutschen Arbeitsmarkt beschlossen. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft den Rahmen für eine gezielte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern. Maßgeblich dafür sind der Bedarf unserer Volkswirtschaft und die Qualifikation der Zuwanderer.

Natürlich benötigen wir auch eine Ausreisepflicht für abgelehnte Asylbewerber. Darauf zielt unser Geordnete- Rückkehr-Gesetz. Neben weiteren Maßnahmen und sinnvollen gesetzlichen Regelungen haben wir auch das „Zweite Datenaustauschverbesserungsgesetz“ beschlossen. Hinter diesem Wortmonstrum stehen die Nutzungsmöglichkeiten des Ausländerzentralregisters (AZR), um die Aufgaben, die nach der Verteilung von Asyl- und Schutzsuchenden auf die Länder und Kommunen bestehen, effizienter organisierenund steuern zu können. Auch die Sicherheit unseres Landes fand Beachtung. So haben wir sichergestellt, dass Deutsche mit Doppelpass, die sich an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland beteiligt haben, die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren. Zudem dürfen künftig Personen nicht mehr eingebürgert werden, wenn sie in Mehr- bzw. Vielehe leben.

 

2) Unsere Haltung im aktuellen Wahlprogramm

 

In unserem aktuellen Wahlprogramm ist auch meine Haltung zur Flüchtlingspolitik gut zusammengefasst unter den Stichworten: Weltoffenheit und Konsequenz, Humanität und Ordnung. Sie finden unser Wahlprogramm unter folgendem Link: www.ein-guter-plan-fuer-deutschland.de  Zusammengefasst steht dort:

 

Nach 2015 konnten unsere Innen- und Rechtspolitiker im Deutschen Bundestag durch gute Gesetze Asylverfahren und Rückführungen gerechter, strukturierter und effizienter gestalten. Wir setzen unsere Anstrengungen fort, damit die Zahl der nach Deutschland und Europa flüchtenden Menschen nicht nur dauerhaft niedrig bleibt, sondern sich weiter reduziert. Hierfür ist klar zwischen Menschen in Not und denen zu unterscheiden, die unser Land wieder verlassen müssen, weil sie nicht schutzbedürftig sind.

Die Versorgung von Schutzsuchenden ist weder eine alleinige Herausforderung Deutschlands noch der Staaten an den EU-Außengrenzen. Sie ist eine gemeinsame europäische Herausforderung. Vorrangiges Ziel muss es sein, Menschen in ihrer Heimat oder in deren Nähe Lebensperspektiven zu eröffnen. Wir wollen weitere sichere Herkunftsstaaten festlegen. Mit der Einstufung als sicherer Herkunftsstaat können Bürgerinnen und Bürger aus einem solchen Staat, die in Deutschland Asyl beantragen, leichter und schneller in ihre Heimat zurückgeführt werden. Anreize würden abgebaut, damit sich diese Menschen ohne Aussicht auf Asyl nicht auf den Weg nach Deutschland machen. 

Bleiberechtsmöglichkeiten Ausreisepflichtiger wollen wir stärker einschränken, um die Anreize für illegale Zuwanderung weiter zu senken; insbesondere sollen Aufenthaltserlaubnisse bei Geduldeten an echte Integrationsvoraussetzungen geknüpft werden. Wir wollen Ausreisepflichten besser durchsetzen und dafür unter anderem Gewahrsamseinrichtungen an den Verkehrsflughäfen schaffen, um Sammelabschiebungen zu erleichtern. Auf Verstöße gegen eine Wiedereinreisesperre folgt unmittelbar die Abschiebehaft.

Wir wollen Straftäter konsequent abschieben. Wer in Deutschland straffällig wird, hat sein Gastrecht verwirkt. Den Druck auf Identitätstäuscher und Mitwirkungsverweigerer werden wir noch einmal deutlich erhöhen. Dazu werden wir die rechtlichen Möglichkeiten ausbauen und verfügbare technische Mittel nutzen. Falschangaben im Asylverfahren müssen künftig auch strafbar sein, wenn sie gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erfolgen. Zudem müssen Datenträger und insbesondere Mobiltelefone auch zur Klärung von Sicherheitsbedenken ausgelesen werden dürfen. Wer den Staat über seine Identität täuscht und seine Abschiebung verhindert, kann keinen Anspruch auf eine Duldung erhalten. Auch werden wir die Regelungen des Ausreisegewahrsams und der Abschiebungshaft praxistauglicher ausgestalten.

Die Europäische Union muss mit den Hauptherkunftsländern die Zusammenarbeit weiter intensivieren und Fluchtursachen – wie etwa Armut – bekämpfen. Dazu ist insbesondere eine umfassende Partnerschaft mit unserem Nachbarkontinent Afrika und eine aktive Stabilisierungspolitik im Nahen und Mittleren Osten notwendig. Als CDU/CSU sprechen wir uns für die Einrichtung von europäisch verwalteten Entscheidungszentren an den EU-Außengrenzen aus, in denen geprüft werden soll, ob ein Asylanspruch vorliegt oder nicht. Perspektivisch kann sich daraus eine europäische Behörde entwickeln, die auch die Mitgliedstaaten unterstützt und Koordinationsaufgaben übernimmt.

 

In der Hoffnung Ihnen damit weitergeholfen zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

 

Sylvia Pantel