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Sylvia Löhrmann
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Frage von Vöcking M. •

Frage an Sylvia Löhrmann von Vöcking M. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrte Frau Löhrmann,

obwohl schon seit einigen Jahren außerhalb von NRW lebend, wende ich mich dennoch an Sie, da mich just eine Mail meiner alten Fachhochschule erreichte (FH-Münster). Wir, die Alumni wurden auf drei vakante Stellen aufmerksam gemacht, unter denen unter Anderem als Anforderungen stand:

•ein abgeschlossenes Studium der Elektrotechnik (ich nehme an, FH genügt also)
•...
•(Vollzeit) zunächst für die Dauer von 3 Jahren befristet zu besetzen.
•Wünschenswert wären gute englische Sprachkenntnisse und insbesondere Industrieerfahrung

Leider stand unter Vergütung nur der Hinweis auf "TV-L". Was das bedeutet, habe ich mir dann mal zusammengesucht und war dann leicht verblüfft. Wenn ich das Ganze richtig verstanden habe, so werden FH-Absolventen in die Gruppen EG 9 - EG 12 eingestuft, Uni-Absolventen hingegen ab 13 aufwärts.

Vielleicht ist Ihnen bekannt, dass zumindest bei Ingenieuren die Industrie in großer Breite nach Leistung bezahlt und Einstufungen nach Abschlussart (FH oder Uni) entweder kaum existieren oder mit einer weitaus geringeren Vergütungsspreizung auftreten. Zudem verdienen Diplomingenieure in der Industrie ohnehin sehr gut und der Stellenmarkt insbesondere für uns industrieerfahrene Elektroingenieure gleicht einer offenen Pralinenschachtel, kaum ein Arbeitgeber leistet es sich, einen zunächst nur auf wenige Jahre befristeten Vertrag zu offerieren. Obwohl ich mich keineswegs für eine Ausnahmeerscheinung halte, liegt mein aktuelles Gehalt auf Ihre Angestelltentabelle übersetzt irgendwo im mittleren EG 15 - Bereich.

Meine Fragen:

1. Wen wollen Sie mit solchen Angeboten an die Hochschulen zurückholen? Die Besten oder auch nur den Durchschnitt doch sicher nicht, oder?

2. Wann trägt der Öffentliche Dienst der Tatsache Rechnung, dass er bei den FH-Absolventen gehaltsmäßig so nicht mit der Industrie konkurrieren kann und ändert sein antikes Klassensystem?

Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing.(FH) Michael Vöcking

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Vöcking,

vielen Dank für Ihre Frage und für das Vertrauen.

Wie ich habe feststellen können, hatte bereits die zuständige Ministerin, Svenja Schulze MdL, Ihre Frage beantwortet - link: http://www.abgeordnetenwatch.de/svenja_schulze-231-40080.html

Hier der Wortlaut für alle Fälle noch einmal:

„Sie haben Recht, dass Diplomingenieurinnen und Diplomingenieure von Fachhochschulen - analog zum Laufbahnrecht der Beamtinnen und Beamten - gemäß dem TV-L nach den Entgeltgruppen EG 9 bis 12 bezahlt werden, mit traditionellen Universitätsabschlüssen (Diplom, Magister) hingegen nach EG 13 aufwärts. Im neuen, gestuften Studiensystem wird nicht mehr nach Hochschultypen unterschieden, sondern danach, ob es sich um einen Bachelorabsolventen bzw. eine Bachelorabsolventin handelt, der oder die - je nach Tätigkeit - nach EG 9 bis 12 vergütet wird, oder eine Masterabsolventin bzw. einen Masterabsolventen, die oder der - je nach Tätigkeit - nach EG 13 aufwärts vergütet wird.

Der TV-L ist das Ergebnis der Verhandlungen der Tarifgemeinschaft der Länder und der Gewerkschaften und daher bundesweit einheitlich gültig. Als Landeswissenschaftsministerin habe ich auf diesen Vereinbarungsprozess nur sehr begrenzte Einflussmöglichkeiten.

Zweifelsohne sind die unmittelbar monetären Verdienstmöglichkeiten für Ingenieure in der Privatwirtschaft gegenwärtig im Durchschnitt höher als eine Vergütung im öffentlichen Dienst. Über eine rein finanzielle Betrachtungsweise hinaus können aber auch Aspekte wie die relative Arbeitsplatzsicherheit, die Sozialleistungen und die Arbeitsbedingungen mit in die Abwägung eingebracht werden. Zudem spielt für den einen Interessenten oder die andere Interessentin auch der Dienst an der Gemeinschaft eine Rolle bei seiner oder ihrer Entscheidung für den öffentlichen Dienst.

Natürlich sind TV-L und auch die gesetzlich geregelte Besoldung der Beamtinnen und Beamten Rahmenbedingungen, die die Handlungsmöglichkeiten öffentlicher Arbeitnehmer in der Rekrutierung von Nachwuchskräften begrenzt, was die Vergütungshöhe und die Möglichkeit, auf konjunkturelle Entwicklungen zu reagieren, anbelangt. Gleichzeitig bitte ich Sie aber auch zu berücksichtigen, dass die öffentliche Hand für einen sparsamen und vor allem transparenten Umgang mit Steuergeldern verantwortlich ist und daher nicht so flexibel entscheiden kann wie ein privater Arbeitgeber.“

Mit freundlichen Grüßen

Sylvia Löhrmann MdL