Svenja Schulze (SPD)
Abgeordnete Nordrhein-Westfalen 2010-2012
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Grunddaten
Svenja Schulze
Geburtstag
29.09.1968
Berufliche Qualifikation
Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung; Unternehmensberaterin
Ausgeübte Tätigkeit
MdL, Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung
Wohnort
Münster
Wahlkreis
Münster II
Ergebnis
36,5%
Landeslistenplatz
3, über Liste eingezogen
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(...) Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich kann sehr gut verstehen, wenn Sie dem Vertragsentwurf zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), der derzeit im Deutschen Bundestag diskutiert wird, skeptisch gegenüber stehen. Da sind noch viele Fragen zu Grundsätzen und Details offen, die meine Kolleginnen und Kollegen im Bundestag beantworten werden. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
08.07.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Schulze,
liebe Svenja,

in kürze wird der Landtag über den Jugendmedienstaatsvertrag abstimmen. Gibt es bereits eine Linie der SPD, wie über diesen Vertrag bescheiden werden soll? Wirst du ihm zustimmen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Svenja Schulze
bisher keineEmpfehlungen
12.07.2010
Svenja Schulze
Lieber ,

die Frage nach der Positionierung unserer Fraktion zum JMStV kann ich noch nicht beantworten. In dieser Woche werden wir - parallel zu den Landtags-Ausschüssen, die gebildet werden - die Facharbeitsgruppen besetzen. Nach jetziger Planung des Ablaufs der Plenarsitzungen ist nicht zu erkennen, dass die Ratifizierung des JMStV auf der Tagesordnung des Landtags stehen wird. Dadurch bekommen wir genügend Zeit uns damit weiter auseinander zu setzen.

Dass die SPD-geführte künftige Regierung in Sachen Netzpolitik einen sehr fortschrittlichen Ansatz verfolgt, ist bereits in unserem Koalitionsvertrag nachzulesen ( www.spd-muenster.de , Seiten 78-81). Zugegeben, zum Staatsvertrag finden sich darin keine konkreten Aussagen. Unsere Positionsfindung wird sich aber selbstverständlich an den im Koalitionsvertrag beschriebenen Leitlinien orientieren.

Viele Grüße
Svenja Schulze
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
07.09.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Schulze,

ich bitte Sie mir Ihre persönliche Meinung zum folgenden Video zu geben:

www.youtube.com

Es handelt sich hierbei um eine kurze Erklärung des ESM-Vertrages, der wenn man diesem Video glauben schenken kann, ein klarer Schritt weg von der Demokratie bedeutet. Hier geht es nicht um konservative oder liberale Gesinnungen - hier geht es um weit fundamentalere Prinzipien.

Ich werde ähnliche Fragen, an alle weiteren Abgeordneten aus meinem Wahlkreis senden und würde eine Stellungnahme von Ihnen sehr begrüßen.

Vielen Dank vorab

Antwort von Svenja Schulze
bisher keineEmpfehlungen
14.09.2011
Svenja Schulze
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich kann sehr gut verstehen, wenn Sie dem Vertragsentwurf zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), der derzeit im Deutschen Bundestag diskutiert wird, skeptisch gegenüber stehen. Da sind noch viele Fragen zu Grundsätzen und Details offen, die meine Kolleginnen und Kollegen im Bundestag beantworten werden. Wie ich gesehen habe, haben Sie ja zum Beispiel auch Christoph Strässer die gleiche Frage gestellt. Herr Strässer wird Ihnen in Kürze antworten.

Ich möchte Ihnen aber gerne ein paar grundsätzliche Punkte mitteilen, die mir wichtig sind und die leider in der öffentlichen Debatte zu kurz kommen. Ich bin überzeugt, dass der europäische Einigungsprozess richtig war, dass er aber noch nicht weit genug vollzogen ist. Es gibt große Herausforderungen und Probleme, für die es nur auf europäischer Ebene die passenden Antworten gibt. Das zeigt auch die aktuelle Krise. Nationalstaaten sind überfordert bei solchen Herausforderungen. Aber gerade auf europäischer Ebene fehlt es noch an handlungsfähigen Strukturen – und es fehlt vor allem noch an demokratischer Kontrolle. Die Stellung des Europäischen Parlaments ist derzeit noch unzureichend.

Erhard Eppler hat es in meinen Augen völlig richtig formuliert, als er in der Süddeutschen Zeitung ( www.sueddeutsche.de ) schrieb: "Wenn es in Europa auch künftig noch Politik geben soll, wenn die Europäer noch auf das Recht pochen wollen, auf demokratische Weise zu sagen, wie sie leben wollen, dann nur, wenn es einen gemeinsamen europäischen Willen zu einer gemeinsamen Politik gibt - und dazu die Institutionen, die diesen Willen wirksam werden lassen."

In diesem Sinne hoffe ich auf eine konstruktive Beratung im Bundestag.

Freundliche Grüße
Svenja Schulze
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
26.11.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Schulze,

obwohl schon seit einigen Jahren außerhalb von NRW lebend, wende ich mich
dennoch an Sie, da mich just eine Mail meiner alten Fachhochschule
erreichte (FH-Münster). Wir, die Alumni wurden auf drei vakante Stellen
aufmerksam gemacht, unter denen unter Anderem als Anforderungen stand:

•ein abgeschlossenes Studium der Elektrotechnik (ich nehme an, FH
genügt also)
•...
•(Vollzeit) zunächst für die Dauer von 3 Jahren befristet zu besetzen.
•Wünschenswert wären gute englische Sprachkenntnisse und insbesondere
Industrieerfahrung

Leider stand unter Vergütung nur der Hinweis auf "TV-L". Was
das bedeutet, habe ich mir dann mal zusammengesucht und war dann leicht
verblüfft. Wenn ich das Ganze richtig verstanden habe, so werden
FH-Absolventen in die Gruppen EG 9 - EG 12 eingestuft, Uni-Absolventen
hingegen ab 13 aufwärts.

Vielleicht ist Ihnen bekannt, dass zumindest bei Ingenieuren die Industrie
in großer Breite nach Leistung bezahlt und Einstufungen nach Abschlussart
(FH oder Uni) entweder kaum existieren oder mit einer weitaus geringeren
Vergütungsspreizung auftreten. Zudem verdienen Diplomingenieure in der
Industrie ohnehin sehr gut und der Stellenmarkt insbesondere für uns
industrieerfahrene Elektroingenieure gleicht einer offenen
Pralinenschachtel, kaum ein Arbeitgeber leistet es sich, einen zunächst
nur auf wenige Jahre befristeten Vertrag zu offerieren. Obwohl ich mich
keineswegs für eine Ausnahmeerscheinung halte, liegt mein aktuelles Gehalt
auf Ihre Angestelltentabelle übersetzt irgendwo im mittleren EG 15 -
Bereich.

Meine Fragen:

1. Wen wollen Sie mit solchen Angeboten an die Hochschulen zurückholen?
Die Besten oder auch nur den Durchschnitt doch sicher nicht, oder?

2. Wann trägt der Öffentliche Dienst der Tatsache Rechnung, dass er bei
den FH-Absolventen gehaltsmäßig so nicht mit der Industrie konkurrieren
kann und ändert sein antikes Klassensystem?

Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing.(FH)
Antwort von Svenja Schulze
bisher keineEmpfehlungen
27.11.2011
Svenja Schulze
Sehr geehrter Herr ,

Vielen Dank für ihre Frage. Die Hochschulen sind in NRW autonom und stimmen ihre Alumni-Briefe nicht mit mir ab. Deswegen kenne ich das Schreiben nicht. Ich werde mich aber bei der Hochschule erkundigen um was für eine Stelle es sich handelt.

Gruß

Svenja Schulze
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
27.11.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Schulze,

vielen Dank für Ihre wirklich schnelle Antwort. Jedoch ging ich weder in meiner Fragestellung davon aus, dass Alumnibriefe mit Ihnen abgestimmt werden noch ging es in meinen beiden Fragen um eine konkrete Stellenausschreibung, vielmehr war diese lediglich Beispiel und Motivation, mich als Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft aus politischem Interesse mal mit dem Vergütungssystem im Öffentlichen Dienst auseinanderzusetzen. Bei dieser Beschäftigung drängte sich mir die Vermutung auf, dass nach wie vor FH-Absolventen und Absolventen der Uni deutlich anders bezahlt werden.

Dass Sie auf die Autonomie der Hochschulen hinwiesen, könnte diese Befürchtung möglicherweise entkräften. Sollte eine (Fach)Hochschule in NRW jedoch dennoch lediglich die Möglichkeit haben, eine Planstelle, welche als Mindestvoraussetzung einen FH-Abschluss verlangt, auch nur im Vergütungsfenster nach TV-L zwischen EG 9 und EG 12 zu bezahlen, so sich ein industrieerfahrener Bewerber mit FH-Diplom meldet, bietet man ihm im Grunde einen Facharbeiterlohn der Industrie damit an. Die normalen Elektriker meines Teams liegen in etwa im oberen Teil dieses Fensters.

Ich habe großen Respekt vor der Funktion eines wissenschaftlichen Mitarbeiters in einer FH, welcher ja auch in der Lehre mitarbeitet (z.B. Erstellung, Vorbereitung und Leitung der studentischen Laborpraktika), da er die Vertiefung des Stoffverständnisses der Studenten durch seine Arbeit maßgeblich beeinflusst und er meiner Meinung nach daher ein besonders guter Ingenieur sein sollte, nicht nur "industrieerfahren", sondern eben auch "industrieerfolgreich".

Also konkret: Ist es einer (Fach)Hochschule in NRW ganz praktisch möglich, wenn diese einen industrieerfahrenen Elektroingenieur mit FH-Diplom als wissenschaftlichen Mitarbeiter gewinnen will, diesem ein Jahresgehalt von wenigstens 50000€ brutto anzubieten nebst sofortiger unbefristeter Anstellung (nach Probezeit)?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Svenja Schulze
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28.11.2011
Svenja Schulze
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachfrage zur Entlohnung von Hochschulabsolventen im öffentlichen Dienst.

Sie haben Recht, dass Diplomingenieurinnen und Diplomingenieure von Fachhochschulen - analog zum Laufbahnrecht der Beamtinnen und Beamten - gemäß dem TV-L nach den Entgeltgruppen EG 9 bis 12 bezahlt werden, mit traditionellen Universitätsabschlüssen (Diplom, Magister) hingegen nach EG 13 aufwärts. Im neuen, gestuften Studiensystem wird nicht mehr nach Hochschultypen unterschieden, sondern danach, ob es sich um einen Bachelorabsolventen bzw. eine Bachelorabsolventin handelt, der oder die - je nach Tätigkeit - nach EG 9 bis 12 vergütet wird, oder eine Masterabsolventin bzw. einen Masterabsolventen, die oder der - je nach Tätigkeit - nach EG 13 aufwärts vergütet wird.

Der TV-L ist das Ergebnis der Verhandlungen der Tarifgemeinschaft der Länder und der Gewerkschaften und daher bundesweit einheitlich gültig. Als Landeswissenschaftsministerin habe ich auf diesen Vereinbarungsprozess nur sehr begrenzte Einflussmöglichkeiten.

Zweifelsohne sind die unmittelbar monetären Verdienstmöglichkeiten für Ingenieure in der Privatwirtschaft gegenwärtig im Durchschnitt höher als eine Vergütung im öffentlichen Dienst. Über eine rein finanzielle Betrachtungsweise hinaus können aber auch Aspekte wie die relative Arbeitsplatzsicherheit, die Sozialleistungen und die Arbeitsbedingungen mit in die Abwägung eingebracht werden. Zudem spielt für den einen Interessenten oder die andere Interessentin auch der Dienst an der Gemeinschaft eine Rolle bei seiner oder ihrer Entscheidung für den öffentlichen Dienst.

Natürlich sind TV-L und auch die gesetzlich geregelte Besoldung der Beamtinnen und Beamten Rahmenbedingungen, die die Handlungsmöglichkeiten öffentlicher Arbeitnehmer in der Rekrutierung von Nachwuchskräften begrenzt, was die Vergütungshöhe und die Möglichkeit, auf konjunkturelle Entwicklungen zu reagieren, anbelangt. Gleichzeitig bitte ich Sie aber auch zu berücksichtigen, dass die öffentliche Hand für einen sparsamen und vor allem transparenten Umgang mit Steuergeldern verantwortlich ist und daher nicht so flexibel entscheiden kann wie ein privater Arbeitgeber.

Mit freundlichen Grüßen
Svenja Schulze
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