(...) Gerade weil der Staat weltanschaulich neutral ist, muss er das Pflichtfach Religion in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der jeweiligen Glaubensgemeinschaft organisieren. Der Staat kann wohl die Inhalte des Deutschunterrichts, des Geschichtsunterrichts und die Inhalte aller anderen Fächer in eigener Verantwortung bestimmen, aber beim Religionsunterricht steht ihm das Urteil über die Glaubensinhalte nicht zu. (...)
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