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Sybille Benning
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Frage von Martin W. •

Frage an Sybille Benning von Martin W. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Benning,

Steuerhinterziehung ist in vielen Bereichen übliche Praxis. In Deutschland wird es Steuerhinterziehern oft sehr leicht gemacht. Die Vorschriften zur Verhinderung von Fälschungen in den Aufzeichnungen (z.B. bei Registrierkassen oder Computerkassen) sind im Vergleich zu anderen Staaten in Deutschland kaum ausgeprägt. Dies wird sehr schön im folgenden Aufsatz dargestellt: http://www.zeit.de/2014/09/steuerhinterziehung-gastronomie/komplettansicht?commentstart=57
Insbesondere Zapper-Software http://de.wikipedia.org/wiki/Zapper_(Software) finde ich erschreckend. Diese Software ist ausschließlich für Steuerhinterziehung gedacht, einen legalen Nutzen kann ich mir nicht vorstellen, insbesondere nicht dann, wenn sie wie in der Zeit beschrieben, in einem Spiel versteckt ist. Theoretisch ist es möglich die Hersteller oder Verkäufer dieser Software wegen der Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu belangen. Praktisch ist dies aber nahezu unmöglich, da der Bezug zur Haupttat, die für eine Beihilfe juristische erforderlich ist, nicht nachgewiesen werden kann. Dies zeigt sich sehr deutlich darin, dass es keine Urteile oder Verfahren zur Beihilfe gibt, obwohl Zapper seit längerem bekannt sind und es Urteile zu den Haupttätern gibt.
Der Steuerschaden, der durch diese Programme entsteht, ist auch nicht so gering, dass er zu vernachlässigen wäre.

Meine Frage:
Warum wird nicht analog § 95a Absatz 3 UrhG http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__95a.html die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung, die Werbung solcher Zapper - Software verboten?

Mit freundlichen Grüßen
Martin Weber

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Weber,

vielen Dank für Ihre E-Mail zum Thema Steuerhinterziehung, speziell zur sogenannten Zapper-Software. Sie fragen, ob diese nicht umfassend verboten werden könnte.

Die Thematik ist bekannt und steht auf der politischen Agenda. Im Koalitionsvertrag wurde festgehalten, dass wir den Kampf gegen Finanzbetrug, Geldwäsche und Steuerhinterziehung intensivieren werden, ebenso die Zusammenarbeit mit allen zuständigen Aufsichts- und Ermittlungsbehörden. Wir sind uns einig, dass die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und ein wirksamer Steuervollzug für die Sicherung der Einnahmen und der Handlungsfähigkeit des Staates unerlässlich sind.

Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass die Länder, die für den Steuervollzug zuständig sind, in nächster Zeit vermehrt Ermittlungen mit der Fragestellung durchführen werden, ob Zapper-Software eingesetzt wurde. Sollte solches festgestellt werden, ist mit Einleitung entsprechender Verfahren zu rechnen.

Mit freundlichen Grüßen

Sybille Benning