
(...) Ausgehend von der Rechtsauffassung der EU-Kommission, dass mit der Verbindung einzelner Produkte zur gemeinsamen Reaktion ein neues Produkt gefertigt wird, soll im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 2013/29/EU diese Tätigkeit nur noch Personen gestattet werden, die über die erforderliche Fachkunde und eine entsprechende sprengstoffrechtliche Erlaubnis oder einen Befähigungsschein verfügen. Maßgeblich hierfür ist, dass eine fehlerhafte Kombination pyrotechnischer Gegenstände Versager ebenso zur Folge haben kann wie Auslösungen zur falschen Zeit. (...)