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Antwort von Sven Lehmann
Bündnis 90/Die Grünen
• 05.06.2024

Nachdem der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet hat, wird es wie geplant ab November in Kraft treten. Standesämter sind dann gemäß der Bestimmungen im Selbstbestimmungsgesetz verpflichtet, Namens- und Personenstandsänderungen durchzuführen.

Frage von matthias v. • 21.04.2024
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Bündnis 90/Die Grünen
• 04.06.2024

Mit 51,8 Prozent in 2023 liegt der Anteil 5,6 Prozentpunkte über dem Wert des Vorjahres von 46,2 Prozent. Damit wurde erstmals mehr als die Hälfte des gesamten Stromverbrauchs aus erneuerbaren Quellen gedeckt.

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