Frage von Jacqueline D. • 16.05.2024
Antwort von Sven Lehmann Bündnis 90/Die Grünen • 05.06.2024
Nachdem der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet hat, wird es wie geplant ab November in Kraft treten. Standesämter sind dann gemäß der Bestimmungen im Selbstbestimmungsgesetz verpflichtet, Namens- und Personenstandsänderungen durchzuführen.