Susanne Egbers
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Birgit R. •

Frage an Susanne Egbers von Birgit R. bezüglich Umwelt

Hallo Frau Egbers,

ich freue mich über den Beschluss, nicht mit der CDU zu koalieren und kann Ihnen getrost meine Stimmen geben !!!
Eine Frage zum Thema LärmschutzVO, die es, wie ich hörte, nicht mehr geben soll (EU-Recht).
Leider wird es in Niendorf immer lauter, nicht nur durch den Flugverkehr, sondern v. a. durch die sehr lauten Gartengeräte (mit Elektroantrieb (elektrische Sägen, Laubpüster, Turborasenmäer etc.) die leider auch während der Ruhezeiten (die es ja wohl nicht mehr gibt) betrieben werden.
Für alte, kranke und behinderte Menschen ist das schwer erträglich, ebenso für Menschen, die hier ihr Büro betreiben und arbeiten.
Gibt es Pläne, hier eine Änderung zu erzielen oder muss man/frau aus Niendorf flüchten?
Ich freue mich auf Ihre Nachricht und wünsche Ihnen (und damit auch mir) viel Erfolg bei der Wahl.

Freundliche Grüße von
Birgit Rühmann

Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Rühmann,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre guten Wünsche und Ihr Vertrauen! Ich bin ebenfalls froh, dass wir mit dem jüngsten Beschluss unseres Landesvorstands noch einmal klar ausgesagt haben, was für mich und auch den Kreisverband Eimsbüttel eigentlich immer klar war: Eine Koalition mit der CDU ist für uns sowohl im Land als auch im Bezirk einfach nicht vorstellbar, weil es viel zu viele Differenzen in den für uns wichtigen Bereichen gibt. Wir stehen zur Rot-Grünen Koalition, die ja hier in Eimsbüttel in den letzten 10 Jahren eine durchaus erfolgreiche Politik gemacht hat.

Zum Thema Lärmschutz:
Die Gesetzgebung zum Lärmschutz ist in der Tat sehr komplex und für den Laien schwer nachvollziehbar. Aus der EU-Richtlinie und den daraus abgeleiteten Durchführungsverordnungen ergeben sich aber durchaus weiterhin Schutzzeiten, zu denen bestimmte Geräte nicht betrieben werden dürfen. Für die von Ihnen angesprochenen Geräte bedeutet das in der Regel, dass sie in den Zeiten von 20.00 Uhr und 7.00 Uhr nicht betrieben werden dürfen. Besonders laute Geräte dürfen sogar nur in den Zeiten von 9.00 - 13.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr betrieben werden. Wenn Sie sich dazu genauer informieren möchten, können Sie dies unter dem nachstehenden link im Online-Auftritt der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt tun:

http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/stadtentwicklung-umwelt/umwelt/laerm/laermprobleme/nachbarschaft/nachbarschaft.html

Rechtliche Regelungen hierzu gibt es also. Trotzdem haben wir alle zunehmend unter derartigen Lärmbelastungen zu leiden. Für meinen Geschmack gerät da bei der Entscheidung, solche Geräte überhaupt zu benutzen zunehmend auch das Verhältnis von Nutzen und Belastung aus dem Gleichgewicht. Dazu scheint es mir auch immer weniger üblich zu sein, Ruhezeiten auch wirklich zu respektieren und Rücksicht auf andere zu nehmen. Wer durch die Missachtung von Ruhezeiten beeinträchtigt wird, muss leider oft erst durch Beschwerden versuchen, zu seinem Recht zu kommen.

Auf Initiative der GAL hat sich jüngst der bezirkliche Ausschuss für Grün, Umwelt und Gesundheit mit dem Betrieb von so genannten "Laubpustern" beschäftigt. Was den Einsatz für Aufgaben des Bezirksamts betrifft, wird jetzt noch einmal geprüft, ob der Einsatz dieser Geräte wirklich wirtschaftliche Vorteile hat, oder ob es nicht gelingen kann in vertretbarer Weise das selbe "Arbeitsergebnis" mit anderen, weniger Lärm- und Abgasbelasteten Methoden, zu erreichen.

Freundliche Grüße von
Susanne Egbers