Susanne Bauermeister
FDP
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Frage von Monika S. •

Frage an Susanne Bauermeister von Monika S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Bauermeister,

in den nächsten Tagen werden Sie eine Broschüre mit Fragen unseres „Fördervereines zur Gründung einer Pflegekammer in Niedersachsen e.V. erhalten. Vorab eine der brennnenden Fragen der Pflegenden aus allen Einrichtungen, in denen Pflege stattfindet, Altenheimen, Krankenhäuser und Palliativeinrichtungen: wie soll eine sichere Versorgung der Bevölkerung in Bezug auf Pflege stattfinden, wenn immer mehr Stellen abgebaut werden?

Zwar sind Ansätze zu Verbesserungen in dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz zu erkennen,
aber solange Politiker nicht wahrnehmen, wo überall Pflege stattfindet, im Bereich SGB XI und SGB V, Personalbemessungsinstrumente nicht vorhanden sind, fragen wir:
möchten Sie
- z.B. im Krankenhaus von gehetztem Personal gepflegt werden, das nie Zeit für Sie hat
- möchten Sie Ihre älteren Angehörigen in Heimen haben, die dem Teufelskreis
„Nicht genug Trinken, Desorientiertheit, Sturz „ nicht entrinnen können?
Die Pflege braucht eine Selbstverwaltung, um die Berufsaufsicht fachlich autonom durchführen zu können.
Wie können und wollen Sie und Ihre Partei dieses Anliegen unterstützen?

Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Skibicki,

herzlichen Dank an der Arbeit und Meinung der FDP. Wir sind der Meinung, dass alle Pflegebereiche durch eine grundsätzliche Entbürokratisierung unterstützt werden können und müssen. Und zwar will die FDP hier den Paradigmenwechsel: Regelungen des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) und des Heimgesetzes (HeimG), die sich vorderrangig der Struktur- und Prozessqualität zuordnen lassen, sollen dementsprechend auf ihre Erforderlichkeit und Praxistauglichkeit überprüft werden. Zu nennen sind hier insbesondere die Regelungen des Pflegequalitätssicherungsgesetzes (PQsG) sowie die Regelungen zu Anzeige-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten des Heimgesetzes (§§ 12 und 13 HeimG). Wird hier mehr Bürokratie erzeugt als dem Wohl des Pflegebedürftigen durch eine spürbar bessere Qualität genutzt, darf auch ein Streichen kein Tabu sein. Zusätzlich sollen bisher voneinander abweichende Regelungen in SGB XI und Heimgesetz harmonisiert werden. Maßnahmen zur stärkeren Professionalisierung der Pflege und der Pflegenden sollen eingeleitet werden. Pflegende sind durch die Vielzahl der für ihren Bereich relevanten Regelungen verunsichert. Um sich gegen Mängel abzusichern, wird teilweise "überdokumentiert". Es zeigt sich aber auch, dass die Pflegedokumentation nicht ausreichend als Arbeits- und Hilfsmedium genutzt wird. Insbesondere die Formulierung von Pflegezielen bereiten den Pflegekräften Schwierigkeiten. Ebenso soll geprüft werden, ob und wenn ja, welche Regelungen des Heimgesetzes und der zugehörigen Verordnungen einem Entstehen neuer Wohnformen für Pflegebedürftige (betreutes Wohnen, generationenübergreifendes Wohnen, Alten-Wohngemeinschaften etc.) entgegenstehen. Die Regelungen sind dann entsprechend anzupassen. Die in der Pflege vorhandenen Regelungen müssen sich daran messen lassen, ob und inwieweit sie im Interesse der Pflegebedürftigen sind. Oberstes Ziel eines Abbaus von Bürokratie in der Pflege muss immer eine Verbesserung der Lebensqualität der Pflegebedürftigen sein. Ein Bürokratieabbau in diesem Sinne erlaubt es den Einrichtungen aber auch, kreative Lösungen auf dem Weg zu einer hohen pflegerischen Qualität und als Antwort auf die demografischen Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte zu entwickeln.

Das sind so einige Gedanken und Ziele meiner Partei zu Ihrer Frage. Ich hoffe, dass wir künftig daran gemeinsam weiterarbeiten können.

Mit freundlichem Gruß

CONN*ACTION
Susanne Bauermeister