Portrait von Stephanie Iraschko-Luscher
Stephanie Iraschko-Luscher
FDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Stephanie Iraschko-Luscher zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Wolfgang J. •

Frage an Stephanie Iraschko-Luscher von Wolfgang J. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrte Frau Iraschko-Luscher,

im heutigen Wahlkreisforum Nord im "Museum für Arbeit" stellten sie dar, dass die FDP die Vermögenssteuer abschaffen wolle.

Ist es Ihnen mit dieser Forderung ernst?

Portrait von Stephanie Iraschko-Luscher
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Joithe,

vielen Dank für Ihre Nachfrage bezüglich der Vermögensteuer. In der Tat ist es mir und der FDP ernst mit der Abschaffung der Vermögensteuer. Unternehmen mussten sie aus der Substanz finanzieren, Bürger aus bereits versteuertem Einkommen.

Da die Vermögensteuer bereits seit knapp zehn Jahren ausgesetzt und voll kompensiert ist, hat eine Abschaffung keine Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1995 hat dazu geführt, dass die Vermögensteuer nicht mehr erhoben wird. Der Staat muss dem Bürger nach der Besteuerung mindestens die Hälfte seiner Einnahmen belassen. Im Lichte dieser Entscheidung bleibt auch eine Wiedereinführung der Steuer verfassungsrechtlich praktisch unmöglich. Aufgrund der verfassungsrechtlich gebotenen Freistellung eines Existenzminimums im unteren sowie des Halbteilungsgrundsatzes im oberen Einkommensbereich würde eine Vermögensteuer vorwiegend die mittleren Segmente des gewerblich tätigen und übrigen Mittelstandes treffen. Angesichts der hohen Bedeutung des Mittelstandes für die deutsche Wirtschaft und der ohnehin schon bestehenden hohen Arbeitslosigkeit hierzulande wäre dies auch nicht zu verantworten. Die Verwaltungskosten für die Erhebung der Vermögensteuer stehen zudem in keinem Verhältnis zum Aufkommen der Vermögensteuer selbst.

Wie gesagt, Vermögen ist aus bereits versteuertem Einkommen gebildet. Für die Vermögensteuer ist daher im deutschen Steuerrecht kein Platz. Deshalb muss nach Ansicht der FDP das Vermögensteuergesetz aufgehoben und der Begriff "Vermögensteuer" aus dem Grundgesetz (Artikel 106 Absatz 2 Nr. 1 GG) gestrichen werden.

Die Abschaffung der Vermögenssteuer muss im übrigen immer im Zusammenhang mit dem gesamten Steuerkonzept der FDP gesehen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Stephanie Iraschko-Luscher