
(...) Die Stadt Kempten betreibt den Bau der Nordspange Kempten im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit; sowohl die Planung als auch die Ermittlung und Fortschreibung der Kosten liegen im Wirkungsbereich der Stadt Kempten. Bei der Nordspange Kempten handelt es sich um ein grundsätzlich aus Mitteln des Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes förderfähiges Vorhaben. (...)