(...) In der Bundesrepublik Deutschland hat die Bezeichnung „deutsche/r Staatsangehörige/r“ eine lange Tradition und wird synonym für „Staatsangehörige/r der Bundesrepublik Deutschland“ verwendet. Dies wird insbesondere am § 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) deutlich. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
Unser Newsletter zeigt, was genau hinter den Politiker:innen-Profilen steckt.
Bleiben Sie kritisch. Bleiben Sie informiert.

