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Stephan Kühn
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Frage von Melanie B. •

Frage an Stephan Kühn von Melanie B. bezüglich Energie

Wie werden Sie am 3.7. im Bundestag stimmen, wenn das neue Kohleausstiegsgesetz verabschiedet werden soll? Die Mitglieder der Kohlekommission kritisieren, dass es hinter dem ausgehandelten Mindestkompromiss zurückbleibt. Die nun vorgesehenen Fördermengen liegen deutlich höher als im Entwurf vereinbart.
Zudem zementiert es Kohleverstromung für 18 weitere Jahre, obgleich sie schon jetzt nur durch Subventionen von Steuerzahlenden wirtschaftlich ist. Durch öffentlich-rechtliche Verträge mit RWE und LEAG würde ein früherer Ausstieg (und er wird kommen) die Steuerzahlenden > 4 Milliarden Eur kosten, Geld welches wir dringend für den sozialverträglichen ökologischen Wandel brauchen werden, insbesondere weil wir schon jetzt die Mittel künftiger Generationen für Konjunkturhilfen ausgeben.
Bitte denken Sie an unsere Kinder/Enkel und die Bundesländer an den Küsten, welche lt. wissenschaftlicher Studien stark vom Meeresspiegelanstieg betroffen ist, wenn wir nicht berherzt umsteuern. Oder an die Dürre in vielen Bundesländern.
Wenn Sie für diese Vorlage stimmen, wird Sie das die Wählerstimmen einer ganzen Generation kosten und an Ihnen haften wie Hartz-IV an der SPD. Es gibt inzwischen Alternativen (Klimaliste, Radikal Klima) und immer noch die Linke.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Dr. Bergmann,

haben Sie vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Fragen. Ich kann es kurz machen: ich werde dem Kohleausstiegsgesetz am Freitag nicht zustimmen. 

Das Ergebnis der Kohlekommission, welches seinerzeit zu Recht als gelungener gesellschaftlicher Kompromiss gewertet wurde, ist nicht 1:1 im Gesetz umgesetzt. Obwohl für den Klimaschutz jede Tonne CO2, die nicht ausgestoßen wird, zentral und eine möglichst frühzeitige Reduktion der Emissionen wichtig ist, werden die Braunkohlekapazitäten im Gesetzentwurf nicht kontinuierlich sondern überwiegend Ende der 20er Jahre und zw. 2035 und 2038 vom Netz genommen. Entschädigungsleistungen gegenüber den Kraftwerksbetreibern sind nicht transparent. Es geht gar nicht, dass Entschädigungen gezahlt werden, obwohl die Stilllegung der jeweiligen Anlage ohnehin durch das Unternehmen geplant war. Die Regelungen sind zudem nicht so ausgestaltet, dass ein früherer Ausstieg ohne zusätzliche finanzielle Verpflichtungen möglich ist. Ein absolutes Novum ist es, dass die Bundesregierung die energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler II feststellt. Damit legt sie fest, dass die verbleibenden Dörfer und Höfe im Bereich des Tagebaus Garzweiler II, die noch nicht gerettet werden konnten, abgebaggert werden können. Der rechtlich verbindliche Erhalt des Hambacher Waldes fehlt dagegen. 

Mit freundlichen Grüßen 

Stephan Kühn