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Stephan Eisel
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Frage von Roland M. •

Frage an Stephan Eisel von Roland M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

im Bonner General-Anzeiger nehmen Sie Stellung zum Plan des Bundesverteidigungsministers, nunmehr statt 1000 nur noch 340 Mitarbeiter von Bonn nach Berlin zu versetzen. Sie nennen diese Entscheidung einen großen Erfolg für Bonn.
Wie verträgt sich dieser Plan des Bundesverteidigungsministers mit §4 Abs. 4 des Gesetzes zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands, nach dem insgesamt der größte Teil der Arbeitsplätze der Bundesministerien in der Bundesstadt Bonn erhalten bleiben soll?
Bereits im Sommer dieses Jahres wurde in der Presse berichtet, daß diese Vorgabe des o.a. Gesetzes nicht mehr eingehalten werde. Die Verlagerung von weiteren 340 Arbeitsplätzen wäre demnach also kein Erfolg für Bonn sondern ein weiterer Gesetzesbruch, den Sie auch noch als Erfolg werten.
Mit freundlichen Grüßen
~
R. Michel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Michel,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Ich sehe es schon als einen Erfolg für Bonn an, dass der Bundesverteidigungsminister den internen Plan der Vorgängerregierung vom Tisch genommen hat, über 1000 Arbeitsplätze nach Berlin zu verlegen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es etwa 2500 ministerielle Stellen am Bonner Dienstsitz des Bundesministeriums für Verteidigung und etwa 300 Stellen in Berlin. Mit der jetzt beabsichtigten mittelfristigen Verlegung von 340 Stellen (die meisten davon Militärs) liegt das Ministerium im Rahmen seiner „Bonn-Berlin-Quote“. Es sind nämlich für die einzelnen Ministerien solche Aufteilungsquoten der Arbeitsplätze zwischen Bonn und Berlin vereinbart, um die von Ihnen zitierte Vorgabe aus dem Berlin-Bonn-Gesetz zu erfüllen.

Die Mehrzahl der fraglichen Arbeitsplätze ist übrigens immer noch in Bonn. Der von Ihnen angesprochene Pressebericht hat nämlich nicht berücksichtigt, dass die Arbeitsplätze des jüngst aus dem Bundesjustizministerium ausgegliederten Bundesamtes für Justiz eingerechnet werden müssen. Das gilt auch für das nach Bonn verlegte Rechenzentrum der Bundeswehr.

Sie können sicher sein, dass ich auch künftig sorgfältig darauf achten werde, dass das Berlin-Bonn-Gesetz eingehalten wird. Für mich hat im Interesse der betroffenen Menschen diese Aufgabe auch persönlich eine hohe Bedeutung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stephan Eisel