Wie sollen doppelte Staatsangehörigkeiten per Geburt gehandhabt werden?
Sehr geehrter Herr Brandner,
wenn ein Kind einer deutschen Mutter und eines südkoreanischen Vaters per Geburt die deutsche und südkoreanische Staatsangehörigkeit besitzt, wie soll das in Zukunft gehandhabt werden, wenn es keine doppelte Staatsangehörigkeit geben soll?
