Frage an Stephan Brandner von Alina S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Wie kann es sein, dass jetzt argumentiert wird, diese Frau Rackete dürfe nicht bestraft werden, weil sie ja etwas „Gutes“ getan habe? Was gilt denn nun: das Gefühl oder das Gesetz?
Sehr geehrte Frau S.,
danke für Ihre Frage. In der Tat bewerten wir den Vorfall ähnlich. Was Recht ist, muss auch Recht bleiben. Dagegen hat Frau Rackete offenbar verstoßen und muss zur Rechenschaft gezogen werden. Sentimentalität hilft hier nicht weiter.
Beste Grüße
Stephan Brandner
Dr. Alexandra Katy Kloß
