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Steffen Bilger
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Frage von Ulrich S. •

Warum werden die Beamtenpensionen nicht den Renten angepaßt. Max. 48% statt max. 71 % aus Steuern finanziert, wäre für die Gesellschaft ein deutliches Zeichen für eine gerechte Altersabsicherung.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr S.,

zwischen Renten und Pensionen gibt es grundlegende Unterschiede, insbesondere rechtlicher Natur, die dazu führen, dass sich beide Systeme nicht so einfach miteinander vergleichen lassen. Beispielsweise beziehen sich die von Ihnen genannten „48 Prozent“ auf das Rentenniveau, also das Verhältnis einer Standardrente zum Durchschnittsverdienst – und damit auf eine gesetzlich definierte Orientierungs- und Mindestgröße für das Leistungsniveau der gesetzlichen Rente insgesamt, nicht auf einen individuellen Anspruch einen einzelnen Rentners, während die von Ihnen genannten „71%“ bzw. 71,75% das Höchstruhegehalt in der Beamtenversorgung darstellt – viele Beamte liegen deutlich unter diesem Prozentsatz.

Uns als CDU/CSU ist es ein wichtiges Anliegen, dass die Bürger im Alter abgesichert sind und von ihrem Einsatz für unsere Gesellschaft ein gutes Auskommen haben – unabhängig davon, ob sie eine Pension oder eine Rente erhalten. Angesichts des demographischen Wandels kommen große finanzielle Herausforderungen auf die beiden Systeme zu. Unser Ziel ist es, die Absicherung im Alter durch eine solide Finanzierung zu sichern und gleichzeitig die finanzielle Belastung der kommenden Generation im Blick zu behalten.

Mit freundlichen Grüßen
Steffen Bilger MdB

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