Stefan Rouenhoff
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CDU
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Frage von Dirk R. •

Frage an Stefan Rouenhoff von Dirk R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag,

wieso erhält meine Ehefrau (Kolumbianerin - spricht somit eine EU-Sprache) ohne deutschen Sprachtest (A1 Test) weder ein verlängertes Touristenvisum noch eine dauerhaftes Visum zur Familienzusammenführung? Bei Koreanern, Japanern, Türken (keine EU-Sprachen) gelten diese Regelungen aufgrund von Abkommen bzw. gerichtsurteilen (EgGH) nicht. Sind hier wirtschaftliche Interessen stärker zu beurteilen als ihre viel beschworene Integration?

Wieso klagen anerkannte Asylbewerber auf Familienzusammenführung und erhalten in den meisten Fällen Recht vor Gericht und meiner Frau wird der Zugang ohne Sprachtest verwehrt? Wo bleibt da die Gerechtigkeit? Auch meine Frau möchte Teil der Merkelschen Willkommenskultur sein.

Stefan Rouenhoff
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr R.,

wir haben uns mit Ihrem Anliegen an das Auswärtige Amt gewendet. Wir werden uns in der Sache bei Ihnen zurückmelden, sobald uns nähere Informationen in der Sache vorliegen. Ggfs. werden wir auch Sie zukommen, um den Sachverhalt mit Ihnen im Detail zu erörtern.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Christoph Gürtler

Büro Stefan Rouenhoff, MdB

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