
(...) Über die grundsätzliche Sinnhaftigkeit der "Besonderen Ausgleichsregelung" nach § 40ff EEG brauchen wir aber, wie ich denke, nicht zu diskutieren, denn es liegt auf der Hand, dass niemand in Deutschland ein Interesse daran haben kann, wenn energieintensive Unternehmen allein aufgrund der Energiepreise im internationalen Maßstab zum Teil gravierende Wettbewerbsnachteile hinzunehmen hätten. (...)