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Stefan Müller
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Frage von Maximilian A. •

Frage an Stefan Müller von Maximilian A. bezüglich Recht

Sehr geehrter Her Müller,

am kommenden Mittwoch, dem 12.11.2008, soll im Bundestag die neue Fassung des so genannten BKA-Gesetzes zu verhandeln. Danach sollen offiziell Online-Durchsuchungen ermöglicht werden, unter der Bedingung, dass der BKA-Datenschutzbeuauftragte diese Maßnahme überwacht.

Wie planen Sie abzustimmen? Gerade Sie als ehemaliger Bankangestellter müssten ja um die Wichtigkeit von geschützten Bereichen (wie z.B. durch das Bankgeheimnis) wissen. Ich halte es für sehr beunruhigend, wenn das BKA prinzipiell die Erlaubnis zum Ausspähen von Rechnern erhält. Heute sind es die Terroristen, morgen die Kinderschänder, übermorgen die Entführer, am Tag darauf die Betrüger und eine Woche später sind es alle. Willkommen im Neuen Staat, der seine Bürger schützen will und dabei komplett überwacht!

Wieso existiert in dem Gesetz kein Richtervorbehalt bei Gefahr im Verzug? Laut Aussagen der Regierung sind Online-Durchsuchungen doch sorgfältig geplante Einzelmaßnahmen, die von langer Hand vorbereitet werden müssen - da sollte es doch kein Zeitproblem geben, noch nebenbei einen Richter heranzuziehen!

Die erweiterten Kompetenzen des BKA beinhalten u.a. die Möglichkeit, Journalisten zu zwingen, ihr Recherchematerial herauszugeben. Damit ist ein Informantenschutz nicht mehr möglich. Was halten Sie davon, dass sich Ihre Regierung über Entscheidungen des BVG schlicht hinwegsetzt?
Die erweiterten Kompetenzen schließen u.a. auch die Installation von Kameras in Privatwohnungen ein. Nacktscanner an Flughäfen wurden verboten, aber privat kann ich nun prinzipiell dauernd überwacht werden. Mir scheint, dass Sie und Ihre Fraktion damals nur zurückgerudert sind, weil der öffentliche Druck zu groß war, was anscheinend gerade nicht der Fall ist.

Was sagen Sie zum Vorwurf des Ex-BND-Chefs Steiger, der durch doppelte Zuständigkeiten etc. befürchtet, dass das BKA durch das neue Gesetz in die politische Verantwortungslosigkeit entwischen kann?

Mit freundlichen Grüßen,
Maximilian Alletsee

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Sehr geehrter Herr Alletsee,

vielen Dank für Ihre Frage zum BKA - Gesetz.

Der Entwurf des neuen BKA-Gesetzes sieht ein zweistufiges Verfahren vor. Demnach muss in einem ersten Schritt ein Richter die Online-Durchsuchung anordnen. Dadurch ermittelte Daten werden anschließend von zwei Beamten und dem unabhängigen Datenschutz-beauftragten des Bundeskriminalamts auf eine "Verletzung des Kernbereichs privater Lebensgestaltung" hin geprüft.

Wenn dem Datenschützer Zweifel an der Verwertbarkeit der Daten kommen, müssen diese dem Richter vorgelegt werden. Damit wird den Anforderungen des Bundesverfassungs-gerichts voll Rechnung getragen. Die dem BKA eingeräumten Befugnisse zur heimlichen Online-Durchsuchung sollen zunächst bis Ende 2020 befristet sein.

Ich glaube damit ist ein guter Kompromiss zwischen den Sicherheitsinteressen des Staates und dem notwendigen Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor unerwünschter Einmischung in ihre privaten Anliegen gefunden. Da wie bei jedem anderen Gesetzgebungsverfahren auch, vermutlich auch beim BKA Gesetz noch Änderungen vorgenommen werden, kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mitteilen, wie ich letztendlich abstimmen werde.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Müller, MdB

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