Frage an Stefan Müller von Ralph S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Müller,
in Ihrer Antwort vom 7.10.2010 bzgl. der Zahlen zur Vorratsdatenspeicherung und der Aufklärungsquote, entschuldigen sie sich für einen Fehler und nennen zugleich eine neue Zahl 20 Prozent. Leider ist es mir nicht möglich, Ihre Angaben nachzurechnen oder zu prüfen.
Meine Frage lautet daher: Welche Quellen und Zahlen belegen diese Behauptung?

