
(...) der geplante „Euro-Rettungsschirm“ nur im Fall einer Zahlungsunfähigkeit ganzer Staaten Belastungen für die öffentlichen Haushalte dar. Es handelt sich um Kredite der KfW-Bankengruppe an Staaten, die diese mit einem Zinsaufschlag selbstverständlich an Deutschland zurückzahlen müssen und nicht um Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt. Nur bei einem Ausfall der Kredite muss der Steuerzahler eintreten. (...)