Stefan Feiter
FDP
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Frage von Gerd B. •

Frage an Stefan Feiter von Gerd B. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Feiter!

Ich möche meine Landtagswahlstimme u.a. abhängig davon machen, wie Sie und Ihre Partei es mit dem Laizismus halten, vor allem im Erziehungswesen, wie Kindergärten, Kitas, Schulen usw
Außerdem - wie wollen Sie die Ausgaben des Landes begrenzen?

Freundliche Grüße
G.R.Bernardy !

Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Bernardy,

die FDP bekennt sich zur weltanschaulichen Neutralität des Staates und zum säkularen, demokratischen Rechtsstaat. Im Rahmen des Grundgesetzes sind die Rechte der Religionsgemeinschaften festgelegt. Aus dem Grundgesetz sowie aus der nordrhein-westfälischen Landesverfassung werden ebenfalls die bestehenden Rechte im Bereich des Erziehungswesens abgeleitet.

Auf dieser Basis garantiert eine vielfältige Gesellschaft unterschiedliche Meinungen, Werte und Einstellungen. Liberale verteidigen die Glaubens- und Gewissenfreiheit, wobei die Glaubensüberzeugungen einzelner Gruppe nicht verbindlich gemacht werden dürfen. So bilden z. B. Bekenntnisschulen in einem gegliederten und vielfältigen Schulsystem ein Angebot, das die Eltern wählen können. Die Mehrheit der Grundschulen bilden die Gemeinschaftsgrundschulen ohne religiöses Profil. Für die FDP ist es in diesem Zusammenhang wichtig, dass kein Schüler an den religiösen Gebräuchen teilnehmen muss, wenn lediglich eine Bekenntnisgrundschule in zumutbarerer Entfernung vorhanden ist.

Das Grundrecht der Religionsfreiheit gewährleistet nicht nur eine positive Betätigungsfreiheit in dem Sinne, einer bestimmten Religion folgen zu dürfen, sondern auch die Freiheit von Religion. Daher erachten wir die Möglichkeit, Religionsunterricht in den Schulen zu erhalten, für richtig. Dies sollte für die bestehenden Religionsgemeinschaften gleichermaßen gelten, wenn es organisatorisch und rechtlich möglich ist. Genauso wichtig ist es jedoch, dass Kinder und Jugendliche das Recht haben, keiner Religionsgemeinschaft anzugehören und dementsprechend selbstverständlich nicht an einem konfessionellen Religionsunterricht teilzunehmen. Daher betrachten die Liberalen den Philosophieunterricht als wichtiges und gleichwertiges Angebot. Zudem gewährleistet Art. 7 Abs. 2 GG ein Grundrecht der Erziehungsberechtigten auf Disposition über die Teilnahme ihres Kindes am Religionsunterricht.

Die Vorschrift verpflichtet die Schule auch dazu, dafür zu sorgen, dass eine Abmeldung des Kindes vom Religionsunterricht nicht zu einer Diskriminierung in der Schule führt. Dies hat das Bundesverfassungsgericht bereits mit einem Beschluss aus dem Jahre 1979 bestätigt. Da Art. 7 Abs. 3 GG ferner dem Staat die Aufgabe der Gewährleistung des Religionsunterrichts als ordentliches Pflichtfach – ungeachtet der Ausgestaltung der Schule als Gemeinschaftsgrundschule oder Bekenntnisschule – auferlegt, ist er auch zur Kostentragung verpflichtet (Bundesverwaltungsgericht, Entscheidungssammlung Band 110, S. 326).