
(...) Bezüglich der Finanzierung der Studienbeiträge ist festzustellen, dass das in Nordrhein-Westfalen betriebene System das sozialverträglichste in Deutschland war, schließlich bot es den Studierenden die Möglichkeit einer nachgelagerten Zahlung der Studienbeiträge und dies auch erst zwei Jahre nach Beendigung des Studiums. Zudem wurde eine Kappungsgrenze für die Rückzahlung des Studienbeitragsdarlehens eingeführt. (...)