(...) Aber auch der aktuelle Bussgeldkatalog sieht Bussgelder von mehr als 10 Euro vor, wenn das Parken auf Rad- und Gehwegen zu Behinderungen führt und/oder an besonders unübersichtlichen Stellen stattfindet und/oder länger als eine Stunde dauert (15 bis 35 Euro). Es ist wichtig, dass die zuständigen städtischen Straßenverkehrsbehörden diese Möglichkeiten nutzen und Verstöße konsequent überwachen und ahnden. (...)
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