(...) Aber auch der aktuelle Bussgeldkatalog sieht Bussgelder von mehr als 10 Euro vor, wenn das Parken auf Rad- und Gehwegen zu Behinderungen führt und/oder an besonders unübersichtlichen Stellen stattfindet und/oder länger als eine Stunde dauert (15 bis 35 Euro). Es ist wichtig, dass die zuständigen städtischen Straßenverkehrsbehörden diese Möglichkeiten nutzen und Verstöße konsequent überwachen und ahnden. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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