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Sören Bartol
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Frage von Elisabeth S. •

Wird derzeitigen Einbürgerungsbewerbern, die auf die doppelte Staatsbürgerschaft hoffen, eine Verlängerung gewährt, bis das neue Gesetz in Kraft tritt?

Sehr geehrte Herr Bartol,

in Bezug auf die erwartete Gesetzgebung, die die doppelte Staatsbürgerschaft für in Deutschland lebende Nicht-EU-Bürger ermöglicht: Ich lebe seit fast 20 Jahren in Deutschland und bin jetzt ein Einbürgerungsbewerber, dem kürzlich ein 6-monatiger Aufschub gewährt wurde, in der Hoffnung, dass dieses neue Gesetz bald in Kraft tritt.
Was wird mit Antragstellern wie mir geschehen, die alle Voraussetzungen erfüllt haben und sich in der Warteschleife befinden, weil ich meine derzeitige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben kann?
Könnten wir die Erlaubnis beantragen, unseren Antrag weiter aufzuschieben, wenn das Verfahren, sagen wir, im Juni oder Juli 2023 eröffnet wird? Wenn nicht, müssten wir das gesamte Antragsverfahren neu beginnen und dem Einbürgerungsamt noch mehr Büroarbeit aufbürden.

Vielen Dank,
Elisabeth S.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau S.,

da die Beantwortung dieser komplexen Frage auch Ihre privaten Dinge berührt, bitte ich Sie, Ihre Email an folgende Adresse zu senden: soeren.bartol@bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen Sören Bartol

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.
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