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Sönke Rix
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Frage von Christian S. •

Frage an Sönke Rix von Christian S. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Rix,

ich beabsichtige Elterngeld zu beantragen und zwar die sogenannten zwei Partnermonate.Da ich als Selbsständiger arbeite bin ich mit einem Problem beim Elterngeld konfrontiert,dass meiner Meinung nach dem Sinn des Elterngeldes absolut entgegen steht.
Folgendes Problem:Es ist durch das Gesetz erlaubt bis zu 30 Stunden in der Woche zu arbeiten-erzielt man dadurch Einkünfte werden diese von den errechneten Elterngeld abgezogen.Der Sinn des Gesetzes war doch das man sich um seine Kinder/sein Kind in der Elternzeit kümmert und wenn möglich in dieser Zeit gar nicht oder weniger arbeitet.Absurd ist es leider deshalb das der Geldeingang in der Zeit des Elterngeldbezuges dazu führt das dieses Geld mit dem Elterngeld verrechnet wird und letzlich nur der Geldeingang entscheidend ist und nicht wann man gearbeitet hat.Arbeitet man auf Rechnung und Selbsständig ,so wie ich,erhält man sein Honorar in der Regel frühestens 4 Wochen später.Was für meinen Fall bedeutet das ich für Einnahmen,die aus einer Zeit resultieren zu der ich ich nicht in Elternzeit war,während der Elternzeit "bestraft" werde,obwohl ich mich während meiner Elternzeit ausschließlich um mein Kind kümmere und deshalb nicht oder nur sehr wenig arbeite.Das kann doch nicht im Sinne des gesetzes sein!Konkret hieße das für mich und andere Selbständige das man am besten vor seiner Elternzeit nicht arbeitet und während der Elternzeit extra viel,da das Honorar aus dieser Zeit ja eh erst später auf dem Konto eingeht.
Was ist Ihr Vorschlag das zu ändern?

Mit freundlichen Grüßen Christian Schmid

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schmid,

ich sehe zunächst keinen Grund, am Elterngeldgesetz Änderungen vorzunehmen. Das Gesetz erlaubt allen Elternteilen (Vater wie Mutter, selbständig wie angestellt) während des Bezuges des Elterngeldes bis zu 30 Stunden in der Woche zu arbeiten. Aber niemand ist dazu verpflichtet. Wer sich voll und ganz seinem Kind widmen möchte, darf dies selbstverständlich tun.

Allerdings gebe ich Ihnen recht: Die Regelungen für die Einkommensermittlung und damit für die Höhe des Elterngeldes bei Selbständigen sind sehr kompliziert und für "kreative" Geister eine Möglichkeit, sich in den Monaten des Elterngeldbezuges arm zu rechnen, um ein höheres Elterngeld abzufordern. Letztlich soll das Elterngeld "nur" einen Teil des weggefallenen "Lohnes" kompensieren. Allerdings gibt es aktuell eine Bundesratsinitiative, die sich mit der Vereinfachung der Einkommensberechnung befasst. Dieser Gesetzentwurf (BT-Drs. 17/1221) wird auch in der Arbeitsgruppe Familie und im Familienausschuss des Deutschen Bundestages besprochen werden. Ich werde Ihre Argumente mit in diese Diskussionen nehmen.

Der Vollständigkeit halber übersende ich Ihnen noch den Link für den bislang einzigen Bericht der Bundesregierung zum Elterngeld ( http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/107/1610770.pdf ).

Mit besten Grüßen
Sönke Rix

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