Würden Sie sich, als gesundheitspolitische Sprecherin, zu einem Zustands-Bericht über die katastrophalen gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Versicherten im PKV-Basistarif äußern? Wenn ja, wie, wo
Ca. 87.000 Deutsche wurden seit 2009 im PKV-Basistarif und PKV-Standardtarif unter staatlichem Zwang krankenversichert.
Quelle: PKV-Verband
53.000 Versicherte nutzen den Standardtarif, Rund 34.000 Personen sind im Basistarif versichert.
https://www.pkv.de/wissen/private-krankenversicherung/brancheneinheitliche-tarife/
Der 2,0-fache Gebührensatz für zahnärztliche Behandlungen aus dem SGB V, § 75, ist eine gesetzliche Vorgabe, die verhindert, dass Versicherte im PKV-Basistarif und
PKV-Standardtarif zum Zahnarzt gehen können.
In der GKV ist der Steigerungssatz = 2,3, Hierzu auch: : Az.:1 BvR1437/02 vom 25.10.2004,
Zahnärztekammer Berlin:
"Da der 2,0-fache Gebührensatz in der Zahnmedizin im Mittel deutlich unter den Tarif der gesetzlichen Krankenversicherung liegt, ist zu diesen Bedingungen durchgängig
keine wirtschaftlich vertretbare Behandlung möglich. "
Quelle: https://www.zaek-berlin.de/dateien/Content/Dokumente/Zahn%C3%A4rzte/GOZ/GOZ_2012_Stellungnahmen/
Als gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nehme ich die Situation der Versicherten im PKV-Basis- und Standardtarif sehr ernst. Die angesprochenen Punkte berühren reale Spannungsfelder in der Ausgestaltung dieser Tarife.
Zunächst zur Einordnung. Der Basis- und der Standardtarif wurden gesetzlich geschaffen, um sicherzustellen, dass Personen mit Zuordnung zur privaten Krankenversicherung ihrer Versicherungspflicht nachkommen können, auch wenn reguläre PKV-Tarife nicht mehr bezahlbar sind. Es handelt sich damit um Auffanglösungen innerhalb der PKV, nicht um reguläre Volltarife. Der „Zwang“ besteht zur Krankenversicherung insgesamt, nicht zur Wahl eines bestimmten Produkts. Gleichwohl ist richtig, dass viele Betroffene faktisch keine echte Ausweichmöglichkeit haben.
Die von Ihnen genannten Zahlen des PKV-Verbands sind korrekt. Sie zeigen, dass es sich um eine begrenzte, aber sozial besonders vulnerable Gruppe handelt. Gerade deshalb muss der gesetzlich garantierte Zugang zur Versorgung auch praktisch funktionieren.
Ein zentraler Problempunkt ist die Vergütungsbegrenzung, insbesondere in der Zahnmedizin. Für Versicherte im Basis- und Standardtarif ist die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte gesetzlich gedeckelt. Diese Begrenzung soll Kosten kontrollieren, führt aber in der Praxis zu einem Zielkonflikt. Wenn Kammern und Berufsvertretungen übereinstimmend darauf hinweisen, dass Behandlungen zu diesen Sätzen wirtschaftlich kaum darstellbar sind, entsteht faktisch ein Zugangsproblem für Versicherte. Das ist kein individuelles Versagen der Betroffenen, sondern eine Folge der gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Die häufig gezogene Gleichsetzung mit dem 2,3-fachen Steigerungssatz der privaten Gebührenordnung greift zwar systematisch zu kurz, da GKV und PKV unterschiedliche Vergütungssysteme haben. Der Kern der Kritik bleibt jedoch bestehen: Eine rein formale Leistungsberechtigung hilft wenig, wenn die Versorgung in der Praxis nicht erreichbar ist.
Der Koalitionsvertrag von CDU und SPD in dieser Legislaturperiode bekennt sich ausdrücklich zu einer verlässlichen, bedarfsgerechten und bezahlbaren Gesundheitsversorgung für alle Versicherten, unabhängig vom Versicherungsstatus. Er betont die Sicherstellung der Versorgung, die Stärkung der Selbstverwaltung und die Vermeidung von Fehlanreizen, die zu Versorgungsengpässen führen. Vor diesem Hintergrund ist klar, dass auch Auffangtarife wie der PKV-Basistarif an diesem Anspruch gemessen werden müssen.
Ich halte es daher für sachgerecht, einen strukturierten Zustandsbericht zu den Basis- und Standardtarifen zu erarbeiten. Das sollte nicht als politische Zuspitzung, sondern als nüchterne Bestandsaufnahme erfolgen. Ein solcher Bericht gehört aus meiner Sicht in den Deutschen Bundestag, etwa in Form eines Berichts der Bundesregierung an den Gesundheitsausschuss, unter Einbeziehung der Selbstverwaltung, der PKV, der Leistungserbringer und der Patientenvertretungen. Ziel muss es sein, transparent zu klären, wo gesetzliche Regelungen in der Praxis zu Versorgungsproblemen führen.
Dabei geht es nicht um eine pauschale Schuldzuweisung. Ja, individuelle Lebensentscheidungen spielen beim Eintritt in die PKV eine Rolle. Gleichzeitig darf der Gesetzgeber sich nicht aus der Verantwortung ziehen, wenn er Tarife schafft, die rechtlich bestehen, praktisch aber Versorgungshürden erzeugen. Genau diesen Ausgleich zwischen Eigenverantwortung und verlässlichen Rahmenbedingungen sieht auch der Koalitionsvertrag als zentrale Aufgabe der Gesundheitspolitik.
Mein Anspruch ist, dass Versicherte im PKV-Basistarif nicht nur formal versichert sind, sondern tatsächlich Zugang zu notwendiger medizinischer und zahnmedizinischer Versorgung haben. Ob die heutigen gesetzlichen Vorgaben diesem Anspruch gerecht werden, muss offen und faktenbasiert überprüft werden.

