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Simone Borchardt
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Frage von Alexander H. •

4,5 % bedeuten für viele Praxen den Verzicht auf mehr als ein Netto-Monatsgehalt. Mit noch weiteren Kürzungen schultern PT eine überproportionale Last der Einsparungen. Finden Sie das angemessen?

Bei einem durchschnittlichen Umsatz von 100.000 Euro entsprechen 4,5% 4.500 Euro. Das monatliche Nettoeinkommen einer solchen Praxis beträgt ca. 3000 Euro.

Steigende Praxiskosten (Anschaffungen, Sitz, Personal, IT-Sicherheit, Fortbildungen/Supervision, QM-Maßnahmen und Absicherungen der Praxisinhaber/innen (Krankenversicherung, Krankenzeiten, Rente) werden stark unterschätzt.

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Antwort von CDU

Richtig ist: Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat am 11. März 2026 eine Absenkung zentraler psychotherapeutischer Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent beschlossen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat diese Entscheidung kritisiert, der GKV-Spitzenverband begründet sie dagegen mit aus seiner Sicht überproportionalen Honorarentwicklungen in den vergangenen Jahren. Das zeigt bereits: Hier handelt es sich nicht um eine einfache politische Kürzungsentscheidung des Bundestages, sondern um eine Entscheidung im dafür zuständigen Bewertungssystem der gemeinsamen Selbstverwaltung. 

Ihre Beispielrechnung ist nachvollziehbar, aber sie bildet die tatsächliche wirtschaftliche Lage einer Praxis nur verkürzt ab. 4,5 Prozent von 100.000 Euro Umsatz sind rechnerisch 4.500 Euro. Daraus unmittelbar abzuleiten, dass damit für alle Praxen mehr als ein Netto-Monatsgehalt verloren geht, ist jedoch betriebswirtschaftlich nicht belastbar. Entscheidend sind Praxisstruktur, Leistungsanteile, Kostenquote, Steuerlast, Versorgungsumfang, Strukturzuschläge und regionale Rahmenbedingungen. Die Bundespsychotherapeutenkammer weist selbst darauf hin, dass gleichzeitig Strukturzuschläge angehoben wurden, auch wenn sie die verbleibende Honorarminderung weiterhin deutlich kritisiert. 

Ich unterschätze die Kostenentwicklung in Praxen nicht. Mieten, Personal, IT-Sicherheit, Dokumentation, Fortbildung, Qualitätssicherung, Versicherungen und Altersvorsorge sind reale Belastungen. Diese Belastungen treffen allerdings nicht nur psychotherapeutische Praxen, sondern nahezu alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen, von Hausarztpraxen über Facharztpraxen bis hin zu Apotheken, Pflegeeinrichtungen und Heilmittelerbringern. Deshalb kann Gesundheitspolitik nicht darauf hinauslaufen, einzelne Gruppen vollständig von Konsolidierungsbeiträgen auszunehmen und die Lasten an anderer Stelle zu konzentrieren.

Psychotherapie ist ein wichtiger Bestandteil der Versorgung. Aber auch sie muss sich, wie alle anderen Bereiche, einer sachlichen Betrachtung von Bedarf, Vergütung, Wirtschaftlichkeit und Steuerung stellen. Wer jede Anpassung sofort als Angriff auf die Versorgung darstellt, verkürzt die Debatte. Entscheidend ist nicht die lauteste berufspolitische Kampagne, sondern die Frage, wie Patientinnen und Patienten verlässlich Zugang zu notwendiger Behandlung erhalten und wie zugleich die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler vor immer weiter steigenden Sozialabgaben geschützt werden.

Angemessen ist aus meiner Sicht daher weder ein pauschales Abtun der Sorgen aus den Praxen noch die Behauptung, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten würden allein oder überproportional die Finanzprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung schultern. Die GKV steht insgesamt unter erheblichem Ausgabendruck. Deshalb müssen alle Strukturen geprüft werden, auch Vergütungsmechanismen, Bürokratie, Steuerung, Kassenstrukturen, Arzneimittelausgaben und versicherungsfremde Leistungen.

Für mich ist klar: Versorgungssicherheit bleibt der Maßstab. Gleichzeitig darf sie nicht als Argument genutzt werden, um jede Reform und jede Wirtschaftlichkeitsprüfung von vornherein auszuschließen. Eine solide Gesundheitspolitik muss beides leisten, notwendige Versorgung sichern und das System finanzierbar halten.

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