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Frage von Gerd F. •

Frage an Silva Seeler von Gerd F. bezüglich Verkehr

Stark zunehmender LKW-Verkehr verursacht Lärmemissionen entlang der B75 zwischen der BAB A1 Abfahrt Stuckenborstel und der A1 Auffahrt Dibbersen

Sehr geehrte Frau Seeler,

Ich wohne direkt an der B75 zwischen der Kreuzung B3/B75 und der BAB A1 Anschlussstelle Dibbersen. Seit Einführung der LKW-Maut hat die Verkehrsdichte auf der Bundesstraße B75 erheblich zugenommen. Die LKW’s haben hier die Möglichkeit die Maut auf der A1 zu umgehen, indem sie zwischen der Anschlussstelle Stuckenborstel und Dibbersen die B75 benutzen. Insbesondere nachts wird diese Möglichkeit von den LKW’s genutzt. Der Verkehrslärm ist für mich unerträglich geworden.

Werden Sie im Rahmen Ihrer Landtagstätigkeit hier Abhilfe schaffen? Folgende Lösungen wären denkbar:

a) Nachtfahrverbot für LKW’s auf diesem Teilstück der B75
b) Einführung der LKW-Maut für diesen Abschnitt der B75
c) Bau einer Lärmschutzwand

Die Lösung c) in Kombination mit den anderen Punkten wäre sicherlich die beste Lösung.

Mit freundlichen Grüßen

Gerd Frommann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Frommann,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage!

Verkehrslärm ist ein wichtiges Thema, das sogar zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann. Es ist an der Zeit, dass in Dibbersen Abhilfe geschaffen wird.

Vorab muss ich darauf hinweisen, dass es sich bei der B 75 um eine Bundesstraße handelt. Überwiegend ist also eine Zuständigkeit des Bundes und seiner Straßenbauverwaltung gegeben, allerdings sind, wie nachfolgend noch auszuführen sein wird, auch Belange des Landes und der Stadt Buchholz berührt.

Gerne möchte ich auf die von Ihnen angedachten Vorschläge und insbesondere die geplante Ortsumgehung Dibbersen eingehen:

1. Nachtfahrverbot

Ein Nachtfahrverbot wird auf der Bundesstraße 75 voraussichtlich nicht durchzusetzen sein, denn es handelt sich um eine Bundesstraße von überregionaler Bedeutung, die im Rahmen ihres Widmungszwecks von Pkw und Lkw benutzt werden darf.

In § 45 Absatz 9 der Straßenverordnung ist Folgendes geregelt:

"Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Abgesehen von der Anordnung von Tempo 30-Zonen nach Absatz 1c oder Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen nach Absatz 1d dürfen insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. Abweichend von Satz 2 dürfen zum Zwecke des Absatzes 1 Satz 1 oder 2 Nr. 3 Beschränkungen oder Verbote des fließenden Verkehrs auch angeordnet werden, soweit dadurch erhebliche Auswirkungen veränderter Verkehrsverhältnisse, die durch die Erhebung der Maut nach dem Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge hervorgerufen worden sind, beseitigt oder abgemildert werden können. Gefahrzeichen dürfen nur dort angebracht werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs unbedingt erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss."

Es gibt Gerichtsurteile, dass selbst ein gewisser Anstieg des Lkw-Verkehrs durch Verkehrsverlagerungen wegen der Einführung der Maut - auch in der Nacht - nicht zu einer Gefahrenlage führt, die ein Nachfahrverbot rechtfertigen würde. Der Lärm ist sicherlich ärgerlich, beeinträchtigt aber nicht die Verkehrssicherheit, wie es § 45 Absatz 9 StVO für Verkehrsbeschränkungen und -verbote erfordern würde. Es gibt hier auch noch einige rechtliche Unsicherheiten, die die Frage der Überlagerungsfähigkeit straßenverkehrsrechtlicher Anordnungen zu Lasten des widmungsgemäßen Verkehrs auf Bundesstraßen betreffen.

Ich schätze es jedenfalls als äußerst unwahrscheinlich ein, dass es auf der B 75 ein Nachtfahrverbot geben kann und wird.

2. Einführung einer LKW-Maut auf der B 75

Es gab eine Zeitlang - etwa im Frühjahr 2005 - eine Diskussion, ob Teile der B 75 wegen der Ausweichverkehre auch mautpflichtig gemacht werden sollten. Der Bund hat nach den Vorschlägen der Länder auch einige Bundesstraßen in die Mautpflicht einbezogen. Für die B 75 wurde dies jedoch von Teilen der örtlichen Wirtschaft wie auch von einigen Kommunen in anderen Landkreisen abgelehnt. Der niedersächsische Wirtschaftsminister Walter Hirche (FDP) hat dem Bund nicht empfohlen, auf der B 75 eine Mautpflicht einzuführen, und so wurde darauf verzichtet.

3. Lärmschutzwände

Meterhohe Lärmschutzwände lassen sich innerorts an der B 75 nicht sinnvoll installieren.

4. Ortsumgehung Dibbersen

Die entscheidende Entlastung für die lärmgeplagten Bürgerinnen und Bürger von Dibbersen wird aber die geplante B 75 Ortsumgehung Dibbersen bringen, für die nicht nur ich mich, sondern natürlich auch die Bundestagsabgeordnete Monika Griefahn und der frühere Bürgermeister der Stadt Buchholz in der Nordheide, Norbert Stein (SPD), sowie die SPD-Fraktion im Buchholzer Stadtrat sehr eingesetzt haben.

Die B 75 neu Ortsumgehung Dibbersen ist im Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans enthalten. Die Planung wurde von der Stadt Buchholz mit einem Bebauungsplan vorangetrieben. Das Projekt hat im Bundesverkehrsministerium den "Gesehen"-Vermerk erhalten. Derzeit laufen noch einige Grundstücksverhandlungen.
In der Zeit vom 08.10.2007 bis 15.11.2007 wurden bereits Vorarbeiten durchgeführt, und zwar Vermessungsarbeiten und Baugrunduntersuchungen für die Brückenbauwerke.
Wenn die Planungen und Vorarbeiten abgeschlossen sind, muss dann der Bund das Geld für den Bau der knapp drei Kilometer langen und rund 14 Millionen Euro teuren Umgehung bereit stellen, und dann kann es - frühestens in diesem oder im nächsten Jahr - mit dem Bau losgehen, wenn es nicht zu Verzögerungen kommt. Es gibt derzeit noch eine Klage gegen das Verkehrsprojekt. Voraussichtlich in der ersten Hälfte des kommenden Jahrzehnts kann Dibbersens Ostumgehung dann für den Verkehr freigegeben und damit das Dorf von mehr als 25 000 Fahrzeugen pro Tag entlastet werden.

Die Ortsumgehung bringt entscheidende Vorteile für Dibbersen beim Lärmschutz, bei den Abgasen und bei der Verkehrssicherheit. Der überörtliche Verkehr fließt nicht mehr durch den Ortskern. Die neue Trasse wird auch überwiegend im Einschnitt (Umgebung überragt die Straße) verlaufen, was neben dem Abstand zur Bebauung dazu beiträgt, den Lärm zu reduzieren..

Bei der Stadt Buchholz können Sie sich über den Bebauungsplan für die B 75 neu Ortsumgehung Dibbersen informieren.

Ich setze mich jedenfalls für einen möglichst schnellen Bau der B 75 neu Ortsumgehung Dibbersen ein.

Mit freundlichen Grüßen
Silva Seeler