(...) Maßgeblich ist also das Rentenrecht, das zum Zeitpunkt des Rentenbeginns gilt. Dies gilt auch für die jetzt vorgesehenen Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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