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Siegfried Schneider
CSU
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Frage von Beate G. •

Frage an Siegfried Schneider von Beate G. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Schneider,
für Kinder unter 3 Jahren, aber auch für Schulkinder am
Nachmittag soll die Kinderbetreuung massiv ausgebaut werden,
diese Betreuung soll auch durch ausgebildete Tagesmütter
stattfinden. Die Tagesmutterbetreuung ist für den Staat sehr
günstig: die staatlichen Zuschüsse für durchs Jugendamt
vermittelte Tagesmütter fließen über die Einkommensteuer der
arbeitenden Eltern dem Staat wieder zu, gleichwohl bekommen
Tagesmütter ein nur geringes Entgelt, das ab 2009 auch noch
besteuert werden soll.
Bitte beantworten Sie mir folgende Fragen:
a) Der Beruf Tagesmutter soll aufgewertet werden. Was ist
vorgesehen, um dies zu erreichen? Ist Ihnen genau bekannt,
unter welchen Bedingungen Tagesmütter ihren verantwortungs-
vollen Job ausüben?
b) Wann wird Konkretes bekannt, wie die neue Besteuerung und
Abgabenlast für Jugendamt-Tagesmütter aussehen soll?
c) Glauben Sie, dass auch nach dieser Besteuerung und Sozial-
abgabenpflicht genügend Tagesmütter bereitstehen werden, um
den Ausbau der Kinderbetreuung sicherzustellen?
d) Was kann unternommen werden, um diese Belastungen
abzufedern - und von wem?
d) Oder glauben Sie, dass es den Tagesmüttern zuzumuten ist,
für 4 Euro in der Stunde 4 Kleinkinder oder 4 Schulkinder zu
betreuen und zusätzlich Fortbildungen, Elterngespräche,
Teamsitzungen und Vorbereitungsarbeiten in der Freizeit zu
erledigen?
Genau das kommt ab 2009 auf Jugendamt-Tagesmütter zu, die
in Kindertagespflegestützpunkten arbeiten. Sollen Tagesmütter
ihren Job wirklich nur aus Idealismus machen oder werden Sie
die Kindertagespflegekräfte unterstützen, dass sie nach der
Besteuerung nicht schlechter gestellt sind als jetzt?
Die Putzkraft in unserem Kindertagespflegestützpunkt ist
weitaus besser bezahlt als wir!
Welchen Stellenwert hat für Sie vor diesem Hintergrund
eine liebevolle, individuelle und zuverlässige Betreuung und
Förderung der Kinder?
Vielen Dank für Ihre Antwort!

Portrait von Siegfried Schneider
Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Günthner,

Zu a)
Die Beutreuungsform Tagespflege hat in Bayern bereits seit Inkrafttreten des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) im Jahr 2005 eine enorme Aufwertung erfahren. Tagespflege wird nun nach der gleichen Finanzsystematik wie die übrigen Kinderbetreuungseinrichtungen kindbezogen seitens des Staates gefördert, was insgesamt zu einer besseren Finanzausstattung der Tagespflegepersonen führt. Damit verbunden ist eine Erhöhung des Tagespflegeentgelts um 20 %. Dies setzt allerdings von Seiten der Tagespflegepersonen eine pädagogische Berufsqualifikation oder den Besuch eines mindestens 6-stündigen Qualifizierungskurses sowie Fortbildungsbereitschaft voraus. Das mittelfristige Ziel der Regierung ist es, zunehmend pädagogisch qualifiziertes Personal für die Tagespflege zu gewinnen.

Zu diesem Zweck werden künftig Kinderpflegerinnen speziell auch für die Tätigkeit als Tagespflegepersonen ausgebildet.

In diesen sich überschneidenden Themenbereichen der beiden Ministerien arbeiten Staatsministerin Christa Stewens und ich eng zusammen.

Zu b)
Die beabsichtigte Neupositionierung der Einkommensteuer und der hieraus resultierenden Einwertung der Tagespflegepersonen in der Sozialversicherung ist Teil des Gesetzespaketes des sogenannten Kinderförderungsgesetzes der Bundesregierung, das sich derzeit im parlamentarischen Verfahren befindet und mit dessen Inkrafttreten zum 1.1.2009 gerechnet wird.

Die sich bereits heute hierzu abzeichnenden Neuregelungen finden Sie grafisch aufbereitet auf der Internetseite des Sozialministeriums

www.stmas.de/kinderbetreuung/tagespflege/neuregelung2009.pdf

Zu c)
Die zwingend notwendige und ursprünglich bereits für 2008 vorgesehene Neuregelung der Einkommensteuer für die Tagespflegepersonen wurde wegen ihrer Auswirkungen auf die Abgabenlast in der Sozialversicherung im Jahr 2008 von einer bundesweiten Arbeitsgruppe überarbeitet, so dass das Inkrafttreten um ein Jahr auf 2009 verschoben wurde. Die hier gefundene Lösung ermöglicht durch Freibeträge und Geringfügigkeitsgrenzen auch weiterhin eine Freistellung von Steuer- und Abgabenlast bei der Mehrheit der Tagespflegepersonen. Seit 2005 konnte die Zahl der in Tagespflege betreuten Kinder um 43 % - hiervon allein im letzten Jahr um 26 % - nicht zuletzt aufgrund der staatlichen Förderung gesteigert werden.

Zu d)
Die Situation der Tagespflegepersonen ist bekannt – gerade auch der zuständigen Staatsministerin. Ich bin sicher, dass wir im Schwung der seit 2005 begonnen Aufwertung der Betreuungsform Tagespflege auch weiterhin Verbesserungen erwirken können.

Mit freundlichen Grüßen

Gez. Siegfried Schneider