(...) Aber davon abgesehen steht Deutschland im Kampf gegen Korruption besser da als manche Staaten, die den Vertrag ratifiziert, aber noch nicht umgesetzt haben. Deutschland erfüllt nämlich mit Ausnahme der Verschärfung des bereits bestehenden Straftatbestands des § 108e Strafgesetzbuch sämtliche Forderungen der UN-Konvention zur Korruptionsbekämpfung. (...)
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