(...) Durch den Gesetzentwurf und die darin vorgesehenen Gesetzesänderungen im Strafgesetzbuch wird der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung deutlich verbessert. Eine Kriminalisierung von einvernehmlichen Sexualkontakten zwischen Jugendlichen wird es mit dem Gesetz nicht geben. Wo allerdings strafrechtliches Unrecht geschieht, muss dieses auch mit den dazu zur Verfügung stehenden Mitteln verfolgt werden. (...)
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