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Frage von Heinz B. •

Frage an Siegfried Kauder von Heinz B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Lauder,

Sie sind ungeähr so alt wie ich (bin 1948 geboren) und dürften sich bei meiner Frage gut auskennen. Es war doch in Deutschland üblich nach dem Besuch der damaligen Volksschule 14 oder 15jährig mit dem Beruf anzufangen. Auf eine höhere Schule zu gehen war mehr die Ausnahme.
Somit hätten diese Menschen mit 59 oder 60 Jahren die 45 Arbeitsjahre erreicht. Und sollten somit ohne Abzüge in Rente gehen können. Doch sieht die Rentenreform vor, dass eine Rente ohne Abzüge erst 5 ganze Jahre später möglich sein soll oder bereits ist.
Welche zusätzlichen Leistungen bekommen nun diese länger Rente zahlende Menschen? Und warum wird nicht einfach eingeführt, dass wer 45 Berufsjahre hinter hat, in Rente gehen kann? Natürlich ohne Abzüge. Für mich wäre dies eine gerechte und für alle gleiche Lösung.
Mit freundlichen Grüßen
Heinz Bürkle

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Sehr geehrter Herr Bürkle,

vielen Dank für Ihre Email vom 16. April 2007, die Sie mir zum Thema „Rente“ geschickt haben. Sie gehen darin auf die besonders langjährig Versicherten ein, die mindestens 45 Beitragsjahre aufzuweisen haben und die nach der jüngsten Rentenreform, die der Deutsche Bundestag am 9. März 2007 beschlossen hat, mit 65 Jahren in Rente gehen können. Ihr Vorschlag geht dahin, dass jeder Beschäftigte mit 45 Jahre Beitragsjahren in Rente gehen können sollte, also auch schon vor Vollendung des 65. Lebensjahres.

Ihr Vorschlag deckt sich im Wesentlichen mit den Überlegungen innerhalb der Union. Wir haben uns schon in der Vergangenheit dafür eingesetzt, dass beim Zeitpunkt des Rentenzugangs nicht allein das Lebensalter maßgebend sein soll, sondern auch die Lebensarbeitszeit und damit die Zeitdauer, in der die Beiträge entrichtet worden sind. Im Rahmen der Gesetzgebung Mitte der 1990er Jahre unter der unionsgeführten Bundesregierung wurde dies auch umgesetzt. So ergaben sich für Versicherte, die eine Altersrente vorzeitig in Anspruch genommen haben, gar keine bzw. deutlich geringere Rentenabschläge, wenn sie 45 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten zurückgelegt haben. Diese Regelung war als Übergangsvorschrift allerdings auf die Geburtsjahrgänge vor 1942 beschränkt.

Die CDU hat auf ihrem Parteitag 2003 beschlossen, die Höhe der Rentenabschläge neben dem Lebensalter auch von der vorherigen Versicherungsdauer abhängig zu machen – dieses Mal ohne Begrenzung auf bestimmte Jahrgänge. Vor diesem Hintergrund muss es als ein großer Erfolg der Union gewertet werden, dass auf unseren Druck in den Koalitionsvertrag eine Sonderregelung für Versicherte mit langjähriger Beitragszahlung aufgenommen worden ist.

Wie Sie sicherlich wissen, hat der Deutsche Bundestag mit dem so genannten Rentenversicherungs-Altersgrenzenanpassungsgesetz die stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahren ab dem Jahr 2012 beschlossen. Diese Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters betrifft alle Beschäftigten ab dem Jahrgang 1947.

Davon hat der Gesetzgeber eine wichtige Ausnahme gemacht. Sie betrifft Versicherte mit mindestens 45 Pflichtbeitragsjahren aus Beschäftigung, selbstständiger Tätigkeit sowie Zeiten der Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr des Kindes. Diese Versicherten können weiterhin mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Diese Personen erhalten selbstverständlich, wenn sie länger als 45 Jahre arbeiten, auch eine entsprechend höhere Rente.

Wir machen damit deutlich, dass eine langjährige Beitragszahlung im Hinblick auf die Lebensleistung etwas bedeutet und honoriert werden muss. Dies hat nach unserer Auffassung auch etwas mit sozialer Gerechtigkeit zu tun.

Ein Renteneintritt nach 45 Jahren ohne Berücksichtigung des Alters ist hingegen nicht möglich, weil dann der Versicherungscharakter der gesetzlichen Rentenversicherung ausgehöhlt würde. Wenn man generell beim Renteneintritt nach der Anzahl der Beitragsjahre differenzieren wollte, würde sich unwillkürlich die Frage stellen, ob nicht eine weitere Ausdifferenzierung nach Geschlecht, Bildung usw. erforderlich wäre. Das liefe aber auf eine vollständige Individualisierung des Langlebigkeitsrisikos hinaus, die dem System der gesetzlichen Rentenversicherung wesensfremd ist. Zudem hat eine längere Erwerbsphase im geltenden Recht bereits Bedeutung für die Rentenhöhe und für die Möglichkeit, vorzeitig mit 63 Jahren als langjährig Versicherter - dann allerdings mit Abschlägen - in Rente zu gehen.

Ich bin deshalb der Auffassung, dass wir mit der im März verabschiedeten Rentenreform die gesetzliche Rentenversicherung konsolidieren, rechtzeitig auf die Veränderungen in unserer Gesellschaft reagieren und eine gerechte Verteilung der Lasten schaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Siegfried Kauder, MdB