
(...) Ich bin mir sehr sicher, dass die Abwägung - wie in allen freiheitlichen Staaten der Welt - zugunsten der Möglichkeit der Beschneidung von Jungen ausfällt. Ein Verbot der Beschneidung von Jungen würde demnach gegen das Grundgesetz verstoßen - und kann damit auch nicht Gesetzeslage in Deutschland werden. (...)