Sind Sie angesichts des vorgestellten Rentenreformpakets weiterhin gegen eine Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung wie im „Kandidierendencheck“ angegeben?
Hinter den gerade (zurecht) medial viel kritisierten Plänen zu Einschränkungen bei der Krankschreibung geht eine anderere, deutlich größere Kürzungsmaßnahme fast völlig unter: die Anhebung des Renteneintrittsalters alle 6 Monate gekoppelt an die Lebenserwartung (hier nachzulesen: https://www.t-online.de/finanzen/ratgeber/altersvorsorge/gesetzlicherente/id_101307074/rente-mit-70-dieser-jahrgang-koennte-die-reform-zuerst-erleben.html)
Ihre Ablehnung jeglicher Gesetze die aus den diese Woche vorgestellten Reformplänen entstehen - gerade auch im Hinblick darauf dass Ihre eigene Fraktionsvorsitzende verkündet hat, dass die Vorschläge ein „Gesamtkunstwerk“ seien und man alle Punkte geschlossen umsetzen müsse - ist also nur logisch, korrekt? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ja, ich stehe der vorgeschlagenen automatischen Kopplung des Renteneintrittsalters an die Entwicklung der Lebenserwartung nach wie vor kritisch gegenüber.
Die Alterssicherungskommission schlägt vor, die Regelaltersgrenze nach Abschluss der derzeitigen Anhebung auf 67 Jahre im Jahr 2032 an die weitere Entwicklung der Lebenserwartung zu koppeln. Nach den derzeitigen Annahmen würde sie dadurch bis 2042 zunächst auf etwa 67,5 Jahre steigen. Wie stark sie danach tatsächlich steigen wird, lässt sich heute nicht verlässlich vorhersagen. Richtig ist aber, dass der vorgeschlagene Mechanismus langfristig zu weiteren Anhebungen führen würde.
Ich halte die durchschnittliche Lebenserwartung allein nicht für einen ausreichenden Maßstab dafür, wie lange Menschen arbeiten können und sollen. Erwerbsbiografien und gesundheitliche Belastungen unterscheiden sich erheblich. Es macht einen Unterschied, ob jemand sehr früh ins Berufsleben eingestiegen ist und jahrzehntelang körperlich oder psychisch belastende Arbeit geleistet hat, oder ob er oder sie seine oder ihre Erwerbstätigkeit deutlich später aufgenommen hat. Eine automatische Anhebung der Regelaltersgrenze wird diesen Unterschieden aus meiner Sicht nicht ausreichend gerecht.
Daraus folgt jedoch nicht, dass sämtliche Vorschläge der Alterssicherungskommission oder jedes daraus entstehende Gesetz pauschal abzulehnen sind. Die Kommission hat 33 sehr unterschiedliche Empfehlungen vorgelegt. Einige davon können einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die gesetzliche Rente langfristig zu stabilisieren und generationengerechter aufzustellen. Andere sehe ich kritisch. Entscheidend werden deshalb die konkrete gesetzliche Ausgestaltung und das parlamentarische Verfahren sein.
Auch die im Koalitionsausschuss vereinbarten Änderungen bei der Krankschreibung müssen noch gesetzgeberisch ausgestaltet werden. Die SPD-Bundestagsfraktion sieht insbesondere eine zusätzliche Belastung der Arztpraxen kritisch. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat angekündigt, genau zu prüfen, ob die vorgesehenen Änderungen tatsächlich die gewünschte Wirkung erzielen. Für mich ist dabei wichtig, dass Beschäftigte nicht unter Generalverdacht gestellt werden und Arztpraxen nicht zusätzlich belastet werden.
Der Beschluss des Koalitionsausschusses ist eine politische Grundsatzeinigung. Die konkreten Gesetze werden anschließend im parlamentarischen Verfahren beraten. Auch dort ist es Aufgabe des Bundestages, einzelne Regelungen zu prüfen, zu verändern und gegebenenfalls abzulehnen.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Roloff
