Sehr geehrter Herr Roloff, sind Sie auch der Meinung, dass die Artestpflicht weiterhin erst ab dem 4.Tag gelten soll und hier kein Änderungsbedarf besteht?
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/krankschreibung-krankheitstage-reform-100.html
Leider sind die Gründe von Herrn Merz real nicht wirklich nachvollziehbar. Wie Sie natürlich selber wissen, können die meisten Leute viel besser einschätzen, ob sie z.B. mit Kopfschmerzen oder einer Erkältung in die Arbeit gehen, krank zu Hause bleiben oder je nach Stärke der Krankheit einen Arzt aufsuchen. Noch dazu ist es manchmal schwierig einen Arzttermin am gleichen oder am nächsten Tag zu bekommen.
Zum Thema Telefonisches Krankschreiben kann ich mangels Erfahrung nur so viel sagen, dass es Krankheiten wie Magen-Darm-Grippen oder chronische Krankheiten gibt, wo ich mir vorstellen kann, dass eine Telefonische Krankschreibung sinnvoll sein kann.
Ich würde mich freuen, wenn Sie sich diesbezüglich einsetzen können.
Pauschale Diffamierungen vom Koalitionsausschuss gegen Arbeitnehmer und Ärzte helfen da nicht weiter.
Mit freundlichen Grüßen
S.
Sehr geehrter Herr S.,
zunächst vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Sorge, dass dadurch zusätzliche Belastungen für Beschäftigte sowie für die ohnehin stark beanspruchten Arztpraxen entstehen könnten, kann ich gut nachvollziehen. Auch Ihre Hinweise auf kurzfristige Erkrankungen und die teilweise schwierige Terminlage in den Praxen sind berechtigt.
Ich sehe eine generelle Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag daher kritisch und halte eine solche Verschärfung nicht für sinnvoll. Beschäftigte können bei vielen kurzfristigen Erkrankungen selbst gut einschätzen, ob sie arbeitsfähig sind oder zu Hause bleiben müssen. Eine Verpflichtung, bereits am ersten Tag eine ärztliche Bescheinigung einzuholen, würde aus meiner Sicht vor allem zusätzliche Arztbesuche verursachen und könnte damit sogar kontraproduktiv wirken. Die Praxen würden stärker belastet, ohne dass dadurch zwangsläufig Fehlzeiten reduziert werden.
Bei dem Beschluss des Koalitionsausschusses handelt es sich um eine politische Grundsatzeinigung und noch nicht um ein Gesetz. Die konkrete Ausgestaltung wird erst im parlamentarischen Verfahren festgelegt. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat angekündigt, genau zu prüfen, ob die Maßnahme tatsächlich die beabsichtigte Wirkung entfaltet oder eher zu Schwierigkeiten führt. Auch unser gesundheitspolitischer Sprecher Christos Pantazis hat klargestellt, dass eine so weitreichende Änderung auf einer belastbaren wissenschaftlichen Grundlage beruhen muss und Arztpraxen nicht zusätzlich belastet werden dürfen.
Wir wissen, dass sowohl eine Attestpflicht ab dem ersten Tag als auch der Wegfall der telefonischen Krankschreibung die Patientenzahlen in den Hausarztpraxen erhöhen könnten. Leider konnten wir uns an diesem Punkt innerhalb der Koalition bisher nicht durchsetzen. Im Rahmen der Gesetzgebung zum Primärversorgungssystem, die in diesem Jahr ansteht, werden wir die Thematik erneut aufrufen.
Zugleich will ich den Kontext des Beschlusses nicht verschweigen. Er ist ein Kompromiss innerhalb der Koalition. In der Debatte standen zunächst deutlich weitergehende Eingriffe im Raum, insbesondere die Einführung von Karenztagen ohne Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Das hat die SPD verhindert. Vizekanzler Lars Klingbeil hat zugleich deutlich gemacht, dass die nun vereinbarte Regelung vernünftig und praxistauglich ausgestaltet werden muss.
Ihre Hinweise nehme ich daher gerne in meine parlamentarische Arbeit mit auf. Ich und die SPD-Bundestagsfraktion werden uns im weiteren Verfahren dafür einsetzen, dass die Regelungen praxistauglich ausgestaltet werden, Arztpraxen nicht unnötig belastet werden und Beschäftigte nicht unter Generalverdacht gestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Roloff
