Sehr geehrter Herr Lechner, ich möchte gerne von Ihnen erfahren, ob Sie sich für den Erhalt unseres historischen Kulturgutes einsetzen werden?
Sehr geehrter Herr Lechner,
die niedersächsische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) beschlossen. Unter § 13 wird die Genehmigungspflicht für Erdarbeiten auf die Stellen beschränkt, die im Verzeichnis der Kulturdenkmale eingetragen sind. In diesem Verzeichnis sind aktuell nur Grabhügel, Wallburganlagen, obertätig nicht sichtbare Burgen und Landwehren eingetragen. Nicht im Verzeichnis enthalten sind Bodendenkmäler wie z.B. Siedlungen, Gräberfelder, jungsteinzeitliche Erdwerke und andere. Erdarbeiten an diesen bekannten Bodendenkmälern werden nicht mehr beauflagt und können ohne wissenschaftliche Begleitung zerstört werden. Der Verlust an historischem Kulturgut ist nicht in Worte zu fassen. Ich möchte gerne von Ihnen erfahren, ob Sie sich für den Erhalt unseres historischen Kulturgutes einsetzen werden?
Mit freundlichen Grüßen
Ralf S.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage. Gerne nehme ich dazu Stellung, wenn Sie mir direkt eine Nachricht zukommen lassen: sebastian.lechner@lt.niedersachsen.de.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Lechner MdL
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.

