(...) 2) Ein "Diätenverbot für Abgeordnete" liefe darauf hinaus, dass nur wohlhabende Personen ein Bundestagsmandat ausüben könnten. Die Einführung der Bezahlung von Abgeordneten war im 20. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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