Frage an Sebastian Edathy von Helmut P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Edathy,
ich habe mit Interesse ihre Antwort zu Herrn Kizina gelesen.
Sollte der Ausschluss der Bewährungsstrafe auch für Hasskriminalität dann gelten wenn ein ausländischer Täter oder ein Täter mit Migrationshintergrund einen Deutschen mit "scheiss Deutscher" tituliert - stimmen Sie zu, dass dies gleichzusetzen ist mit "scheiss Ausländer"?
Mfg Helmut Peuser