Portrait von Sebastian Edathy
Sebastian Edathy
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Sebastian Edathy zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Siegfried H. •

Frage an Sebastian Edathy von Siegfried H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Edathy

Sie hatten mir am 08.03.2007 mitgeteilt:

"Die SPD-Bundestagsfraktion wird daher auch weiterhin dafür eintreten, Lebenspartner im Besoldungs- und Versorgungsrecht sowie bei der Gewährung von Beihilfe zu berücksichtigen. Dazu werden wir Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner führen."

Was nützen aber alle Ihre verbalen Absichtserklärungen wenn Sie als ihrem Gewissen verantwortlicher Abgeordneter letztendlich doch für das DNeuG gestimmt haben.

Das beweist mir, das mit der SPD im Bund keine Änderung der schwulenfeindlichen Politik zu erwarten ist. Ich hätte erwartet das von Ihnen dem Gesetz nicht zugestimmt worden währe.

Meine Frage an Sie daher inwieweit werden Abgeordnete im Bundestag unter Druck gesetzt, sich dem Fraktionszwang zu unterwerfen und wie ist Ihre persönliche Einstellung zum Thema ? Ich habe noch nicht gelesen dass der § 38 Grundgesetz von der SPD Führung außer Kraft gesetzt worden ist.

("1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."

freundliche Grüsse Siegfried Heinzeroth

Portrait von Sebastian Edathy
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Heinzeroth,

vielen Dank für Ihre Frage vom 18. Dezember 2008 zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) und hier zur Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften.

Wie Sie richtig festgestellt haben, hat die SPD im Rahmen des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens zum DNeuG die Forderung nach einer Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften gegen die Union nicht durchsetzen können. Ich bedauere dies.

Die von uns stets geforderte Gleichstellung eingetragener Lebenspartner mit Verheirateten im Dienstrecht des Bundes (Besoldung, Versorgung, Beihilfe) hat die Union strikt abgelehnt, obwohl die Gleichstellung in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sowie im Beihilferecht der Länder Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein bereits geregelt ist. Berlin, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern haben die Gleichstellung auch schon im Versorgungsrecht eingeführt. Im saarländischen Landtag wurde ein entsprechender Gesetzentwurf der CDU-Landesregierung inzwischen verabschiedet. Die schwarz-grüne Koalitionsvereinbarung in Hamburg sieht vor, „dass die Hinterbliebenenversorgung und Beihilfe für homosexuelle Partnerinnen und Partner den Regeln bei Ehepartnern gleichgestellt werden“. Umso unverständlicher bleibt die Weigerung der Union auf Bundesebene.

Ich habe allerdings die Hoffnung, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) in absehbarer Zeit die Gleichstellung der Lebenspartner im deutschen Beamtenrecht erzwingen wird. Der EuGH hat nämlich am 1. April 2008 entschieden, dass die Hinterbliebenenversorgung in berufsständischen Versorgungseinrichtungen auch auf Lebenspartner zu erstrecken sei, wenn die Lebenspartnerschaft nach nationalem Recht insoweit der Ehe vergleichbar ist. Die Beamtenversorgung stellt aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht ein Betriebsrentensystem dar. Die europäische Kommission hat bereits gegenüber der Bundesregierung gerügt, dass die europäische Gleichstellungsrichtlinie im deutschen Beamtenrecht unzureichend umgesetzt sei.

Trotz der fehlenden Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften habe ich dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz am 12. November 2008 im Deutschen Bundestag zugestimmt. Abgesehen von diesem Manko halte ich das DNeuG für ein überzeugendes Gesetzespaket. Bundestags-Beschlüsse sind Ergebnisse eines Prozesses, der die Bereitschaft zum Kompromiss beinhaltet. Ein zu 90% gutes Gesetz scheitern zu lassen, weil man sich zu 10% nicht durchgesetzt hat, entspricht nicht meiner Haltung.

Ich kann Ihnen aber versichern, dass sich die SPD weiterhin für eine Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften einsetzen sowie – entsprechende Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag vorausgesetzt – eine Gleichstellung durchsetzen wird. Beispielsweise hat die SPD bei der Erbschaftssteuer-Reform bereits die (faktische) Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften erreichen können.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB